Freistaat Thüringen Landwirtschaftsamt Zeulenroda

Inhalt

Betriebsprämie / Eiweißprämie / Zusätzlicher Beihilfebetrag

  • Für die Zahlungsansprüche, die am 15. 05. 2009 in der Zentralen InVeKoS -datenbank (ZID) auf dem Konto gebucht sind, kann die Betriebsprämie gem.VO (EG) Nr. 1782 / 2003 aktiviert werden.
     
  • Ab 2009 ist die Flächenstilllegungsverpflichtung gem. VO (EG) Nr. 1782 / 2003 nach Mitteilung der Kommission im Amtsblatt (2008 / C 186 / 06) mit Wirkung vom 01. Januar 2009 abgeschafft. das heißt, Stilllegungszahlungsansprüche werden in normale Zahlungsansprüche umgewandelt und bei der Aktivierung auch wie diese behandelt.
     
  • Die Eiweißpflanzenprämie als nicht entkoppelte Flächenbeihilfe kann auch 2009 für Flächen mit Erbsen, Bohnen und Lupinen beantragt werden. 
     
  • Der Anbau von Energiepflanzen mit Energiepflanzenprämie bleibt im Jahr 2009 bestehen. Für diese Kulturarten werden wie gehabt repräsentative Erträge für Thüringen im späten Frühjahr vorgegeben.
     
  • Neuregelung der Modulation ab 2009

     

 
Prämie bis
5.000 €
Prämie zwischen
5.001 € und 300.000 €
Prämie über
300.000 €
2009
-
7 %
+ 4 %
2010
-
8 %
+ 4 %
2011
-
9 %
+ 4 %
2012
-
10 %
+ 4 %

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Icon externer Link Direktzahlungen
Informationen vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Icon externer Link Thüringer Verordnung zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
Direktzahlungen - Informationen über Rechtsgrundlagen und allgemeine Grundlagen zum Thema Direktzahlungen (z. B. Betriebsprämie) erhalten Sie über die nebenstehende Verlinkung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

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