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Mit der Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe in den benachteiligten Gebieten sollen folgende Ziele erreicht werden:
Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 19. 12. 2007
Ein Antrag auf Ausgleichszahlung für BENA ist im Rahmen der Abgabe des Sammelantrages im Landwirtschaftsamt Zeulenroda vom 01. April bis 15. Mai 2009 zu stellen.
Wichtig:
Von den Flächen des Antragstellers müssen mindestens 10 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche im benachteiligten Gebiet liegen. Bei Dauergrünlandnutzung müssen in mindestens 11 Monaten des Kalenderjahres mindestens 0,3 GVE je ha HFF vorhanden sein und unter Beachtung der Fördersätze nach LVZ ist ein Mindestbetrag von 500 Euro zu erreichen.