Freistaat Thüringen Landwirtschaftsamt Zeulenroda

Inhalt

Leistungspflügen

Das Leistungspflügen hat seit 1955 Tradition in Thüringen und wurde auch nach der „Wende“ dank der Initiative einiger Enthusiasten fortgesetzt.

Alle zwei Jahre wird das Leistungspflügen durchgeführt. In den ‚ „ungeraden“ Jahren werden die Regionalentscheide ausgetragen, im Jahr darauf findet beim Landesentscheid die Auswahl der Besten für die Teilnahme am Bundesentscheid statt.

Die Pflügerwettbewerbe werden in den Kategorien Beet- und Drehpflügen durchgeführt. An den Pflügerwettbewerben kann eine breite Öffentlichkeit teilhaben und es gibt meist noch weitere Attraktionen wie Oldtimershow, Pflügen mit Pferdegespannen, Vorstellung ländlicher Traditionen sowie Ausstellungen moderner Landtechnik zu besichtigen.

Der nächste Regionalausscheid im Leistungspflügen findet im Herbst 2010 statt.


Ausschreibung zur Teilnahme am Regionalentscheid im Leistungspflügen
am 18. 09. 2010 in Dittersdorf bei Schleiz
 

1. Planung und Durchführung

Der Regionalentscheid wird in Thüringen im zweijährigen Turnus durchgeführt. Gestartet wird in den Kategorien Beet- und Drehpflüge. Die besten Pflüger nehmen am Landesent- scheid teil. Die Durchführung obliegt den Landwirtschaftsämtern im engen Zusammen- wirken mit den ortsansässigen berufsständigen Vereinen und Verbänden. Der 10. Regionalentscheid des Landwirtschaftsamtes Zeulenroda findet am Samstag, dem 18. September 2010 in Dittersdorf auf einem Schlag der Landgenossenschaft Dittersdorf am Ortsausgang Dittersdorf Richtung Schleiz statt.

2. Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt ist jede in der Landwirtschaft der beiden Amtsbereiche tätige Person, die im Besitz einer Fahrerlaubnis für Traktoren ist. Eine Altersbegrenzung erfolgt sowohl beim Regionalentscheid als auch beim Landesentscheid nicht. Am Bundesentscheid können nur Pflüger im Alter bis zum 34. Lebensjahr teilnehmen.

3. Anmeldung

Die Anmeldung zum Regionalentscheid erfolgt nach vorgegebenen Anmeldeformular oder telefonisch

Landwirtschaftsamt Zeulenroda:
 
Herr Fröbisch
Tel.: 036628 / 671 40
Frau Pfeifer
Tel.: 036628 / 671 43
 
bis spätestens 10. September 2010. Die Angabe der Anzahl der Pflugkörper ist notwendig, da dies die Grundlage für die Zumessung der Parzellengröße ist.

4. Technik

Die Teilnehmer haben zum Wettkampf einen zugelassenen Schlepper und einen Pflug mitzubringen. Eine Begrenzung der Anzahl der Pflugkörper erfolgt nicht. Die vorgegebenen Beetbreiten beziehen sich auf 35 cm Schnittbreite je Pflugkörper. Jeder Pflüger ist für seine Messvorrichtung (Fluchtstangen, Bandmaß, Zollstock) selbst verantwortlich. Je Pflüger ist ein Betreuer zugelassen. Die Möglichkeit zur Durchführung von Kleinstreparaturen sind am Wettkampfschlag gegeben.

5. Wettbewerbsbedingungen

Grundlage für das Leistungspflügen bilden die durch den Deutschen Pflügerrat e.V. heraus- gegebenen Richtlinien für das Drehpflügen bzw. für das Beetpflügen. Auszüge aus diesen Richtlinien sind in Form von Hinweisen in der Anlage beigefügt. Die Bewertung erfolgt ebenfalls nach diesen Vorschriften.

6. Wettkampfrichter

Das Landwirtschaftsamt Zeulenroda beruft in Abstimmung mit den Pflügergemeinschaften erfahrene Praktiker und Dienstangehörige der Agrarverwaltung als Wettkampfrichter. Aus den Reihen der Richter wird ein Oberrichter ernannt. Dieser entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten in der Bewertung und klärt Zweifelsfragen mit den Teilnehmern.

7. Siegerermittlung

Die Sieger in den Kategorien Beet- und Drehpflug werden nach einem Punktesystem ermittelt. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los über den Sieger des Regionalentscheides. Die besten Pflüger der Amtsbereiche in beiden Kategorien nehmen am Landesentscheid teil.

8. Finanzierung

Die finanzielle Förderung des Regionalentscheides erfolgt über die Thüringer Pflügergemeinschaft e.V. Die Pflüger erhalten einen Transportkostenzuschlag für Traktor und Pflug. erhält.

9. Ablaufkonzept am Wettkampftag
07.30 Uhr bis 08.00 Uhr
Anreise der Teilnehmer und Anmeldung
08.00 Uhr bis 08.45 Uhr
Eröffnung
08.45 Uhr bis 10.15 Uhr
Pflugeinstellung und Training
10.15 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittagessen
11.30 Uhr bis 11.45 Uhr
Ausmessen der Parzellen
11.45 Uhr bis 14.15 Uhr
Wettbewerb
14.15Uhr bis 15.15 Uhr
Auspflügen
15.15 Uhr
Siegerehrung
 

Regionalentscheid im Leistungspflügen 2010

 
Das Leistungspflügen als landtechnischer Berufswettbewerb führt vom Regionalentscheid über Landesentscheid zum Bundesentscheid. Die besten Pflüger vertreten die Bundesrepublik Deutschland bei der Weltmeisterschaft bzw. bei der Europameisterschaft im Drehpflügen. Der diesjährige Regionalentscheid im Beet- und Drehpflügen finden im Zeitraum September 2010 in den Amtsbereichen der Landwirtschaftsämter des Freistaates Thüringen statt.

Hinweise für das Beetpflügen
1.
Maße der Wettbewerbsfläche
2 - Scharpflüge
12 m breit
Beachte ! Die Beetbreiten
beziehen sich auf 35 cm
Arbeitsbreite je Pflugkörper-
3 - Scharpflüge
18 m breit
4 - Scharpflüge
24 m breit
5 - Scharpflüge
30 m breit
6 - Scharpflüge
36 m breit
7 - Scharpflüge
42 m breit
8 - Scharpflüge
48 m breit
Die Beetlänge beträgt 70 - 100 m.
2.
Die ausgesteckten Fluchtstäbe mit der Beetnummer bezeichnen die Mitte der Spalt- furche bzw. des Zusammenschlages
3.
Nach erfolgtem Startzeichen (grüne Flagge) wird innerhalb 15 min. die Spaltfurche gezogen. Die Pflüger bleiben auf dem Vorgewende stehen (rote Flagge) bis die Wettkampfrichter die Spaltfurche bewertet haben. Auf ein weiteres Zeichen (grüne Flagge) wird das Pflügen fortgesetzt bis der Zusammenschlag vollendet ist. Der Zusammenschlag besteht aus 3 Umgängen.
4.
Nach dem Anpflügen (Spaltfurche / Zusammenschlag) beginnt das Weiterpflügen als Auseinanderschlag an die letzte Furche des Beetes des rechten Nachbarn. Ist einem Pflüger der Anschluss an eine schlechte Nachbarfurche nicht zuzumuten, wird ihm eine Korrekturfurche (Neutralfurche) nach Absprache mit den Wettkampfrichtern zugebilligt.
5.
Die Pflugtiefe beträgt 22 + /- 2 cm. Sie ist an die jeweiligen Bodenbedingungen anzupassen und kann von der Vorgabe abweichen. Die Messungen beginnen ab dem 3. Umgang des Zusammenschlages bis zu den bei den letzten Umgängen des Auseinanderschlages. 2 Im Anschluss daran beginnt das Auspflügen des Keiles. Das Pfluggespann wird auf den linken Parzellenrand umgesetzt. In der Anschlussfurche des linken Nachbarn wird weitergepflügt. Es ist darauf zu achten, dass der linke Nachbar bereits seine 4 Fahrten gepflügt hat (ansonsten mit dem Schiedsrichter verständigen). Beim Auspflügen des Keil's muss der Pflug nach jeder Fahrt gewendet werden - rückwärtsfahren zum neu einsetzen nach Abschluss einer Furche ist nicht zulässig. Der Boden muss vollständig durchgepflügt werden.
6.
Nach dem Keilpflügen erfolgt das Anschlusspflügen (Ziehen der Anschlussfurche an den Keil) und das Auspflügen des Restbeetes zwischen Keil und Anpflügen mit insgesamt 8 Fahrten. Dabei kann nach dem Keilpflügen die Markierungslinie neu ausgemessen und ausgefluchtet werden. (kann bei weiteren Entscheiden - Landesentscheid, Bundesentscheid - geändert werden !)
7.
Die Fahrt zieht die Schlussfurche dicht neben der Spaltfurche, möglichst flach. Es ist darauf zu achten, dass die gesamte Fläche durchschnitten wird. Das Pflügen ist am Startpunkt zu beenden, ansonsten gibt es Strafpunkte.
8.
Die Pflugtiefe beträgt 22 + /- 2 cm. Sie ist an die jeweiligen Bodenbedingungen anzupassen und kann von der Vorgabe abweichen. Die Messungen beginnen ab der 3. Fahrt.
9.
Reine Pflugzeit bei 100 m Beetlänge: 150 min (15 min für Spaltfurche, 135 min für Weiterpflügen).
10.
Eine Leerfahrt ist erlaubt.
 
Download der Unterlagem