Freistaat Thüringen Landwirtschaftsamt Zeulenroda

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Information zum Meldebogen

Meldebogen für Betriebe

Meldebogen für Betriebe zur Vergabe einer Registriernummer gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 Art.15 sowie Maßnahmen zur Entwicklung des Ländlichen Raumes nach Verordnung (EG) Nr. 1698/2005.
Icon interner Link MELDEBOGEN FÜR BETRIEBE

Meldebogen zur Anmeldung einer Tierhaltung

Mit der Kündigung der "Vereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Registrierung von Betrieben im Rahmen des Tierseuchenrechts zwischen dem TMSFG, TMLFUN und TIM" zum 31.12.2011 übernehmen ab 01.01.2012 die Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsämter das komplette Verfahren der Tiermeldung, so dass Sie ab diesem Zeitpunkt bitte alle Tieran, -um- oder -abmeldungen ausschließlich beim zuständigen Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsamt vornehmen müssen.

Drucken Sie bitte den Meldebogen aus, unterschreiben ihn und schicken ihn an Ihr zuständiges Veterinäramt oder an die Tierseuchenkasse.

Icon externer Link Meldebogen zur Anmeldung einer Tierhaltung nach Thüringer Tierseuchengesetz und Anzeige gemäß Viehverkehrsverordnung, Fischseuchenverordnung und Bienenseuchen-Verordnung für das Jahr 2012
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Erläuterung der 3 Hauptbestandteile der Agrar-Identnummernverwaltung

Personen-Ident (PI)
Anlage und Verwaltung von Identnummern für juristische Personen/Personengesellschaften und Einzelunternehmer (Thüringer und Nichtthüringer)

Unternehmens-Ident (UI)
InVekoS-Nummern Anlage und Verwaltung für thüringer landwirtschaftliche Unternehmen

Registriernummer (Betriebs-Ident (BI)
Mit der Kündigung der "Vereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Registrierung von Betrieben im Rahmen des Tierseuchenrechts zwischen dem TMSFG, TMLFUN und TIM" zum 31.12.2011 wird die Registrierung neuer Betriebsstätten (BI), deren Betriebstypen sowie die Zuordnung von BI zu BI ab dem 01.01.2012 von der Veterinärverwaltung durchgeführt.
 

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