Freistaat Thüringen Landwirtschaftsamt Zeulenroda

Inhalt

Beantragung von Ausnahmen zu den Bestimmungen zur Erosionsvermeidung

Im Rahmen der Cross-Compliance-Anforderungen an die Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand sind bestimmte, gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zum Schutz des Bodens vor Erosion einzuhalten. Diese gelten in Thüringen lediglich für die Wassererosion, da wegen der bodengeologischen Verhältnisse keine Winderosion zu erwarten ist.
Es besteht die Möglichkeit, nach § 2 Absatz 6 der DirektZahlVerpflV oder nach § 2 der ThürErVO im Einzelfall Ausnahmen oder Befreiungen von den Auflagen durch die zuständige Behörde zu genehmigen.

Für Anfragen stehen zur Verfügung:

Landwirtschaftsamt Zeulenroda

Frau Schulze
036628-67190


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Landwirtschaftsamt Zeulenroda

Herr Nestler
036628-67136


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Servicestelle Großenstein

Frau Wöllner
036602 5123132


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Antrag und Merkblatt für die Beantragung von Ausnahmen und Befreiungen zur Erosionsvermeidung 2011

Icon externer Link Antrag 2011 nach § 2 Abs. 6 Nr. 1 und Abs. 7 DirektZahlVerpflV in Verbindung mit § 2 der ThürErosionsschutzVO

Icon externer Link Merkblatt für die Beantragung von Ausnahmen zu den Bestimmungen zur Erosionsvermeidung 2011