Freistaat Thüringen Landwirtschaftsamt Zeulenroda

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Wasserrahmenrichtlinie

EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU – WRRL)
 
In der Präambel der EU-WRRL heißt es:

„Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss“.
Mit der Verabschiedung der „Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Rahmen der Wasserpolitik“ durch die Europäische Union im Dezember 2000 wurde eine einheitliche Grundlage für ein Gewässerkonzept für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft geschaffen.
Die anspruchsvolle Zielstellung der Wasserrahmenrichtlinie bis Ende 2015 den guten Zustand des Grundwassers und der Oberflächengewässer flächendeckend für alle Staaten der Europäischen Gemeinschaft zu erreichen, stellt auch eine große Herausforderung für die Landwirtschaft dar, geht es doch darum, die Nährstoffeinträge insbesondere von Stickstoff und Phosphor aus diffusen Quellen weiter zu senken und anthropogen verursachte Strukturdefizide an den Gewässern zu beheben.
Das Förderprogramm (KULAP 2007) bietet den Landwirtschaftsbetrieben in Nährstoffüberschußgebieten mit den Angeboten zur Absenkung der Stickstoffsalden (W1), zum Zwischenfruchtanbau (W21), zur konservierenden Bodenbearbeitung (W 22) und zur Extensivierung von Uferrandstreifen (L 33) die Möglichkeit, gezielt und nachhaltig auf freiwilliger Grundlage in enger Zusammenarbeit mit der Wasserwirtschaft einen eigenständigen Beitrag zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu leisten.
Die in mehr als 13 Jahren gesammelten Erfahrungen des „Kooperativen Gewässerschutzes“ im Einzugsgebiet der Trinkwassertalsperren Weida / Zeulenroda / Lössau besagen, dass es grundsätzlich möglich ist, einen vorhandenen Interessenkonflikt Landwirtschaft / Wasserwirtschaft auf dem Wege der Kooperation im Interesse beider Partner unter der Voraussetzung gegenseitiger Akzeptanz zu lösen.
Die langjährige erfolgreiche Partnerschaft der Landwirte im Trinkwasserschutzgebiet des Talsperrensystems Weida /Zeulenroda /Lössau und der Thüringer Fernwasserversorgung mit begleitender Unterstützung des Landwirtschaftsamtes zur Umsetzung gewässerschützender Maßnahmen war auch ein entscheidender Grund dafür, dass das Modellvorhaben „Reduktion des diffusen Stoffeintrags aus landwirtschaftlich genutzten Flächen im Einzugsgebiet der Weida“ erfolgreich in den Jahren 2004 – 2006 durchgeführt werden konnte.
Die Erfahrungen in der Zusammenarbeit Wasserwirtschaft / Landwirtschaft sollen auch für das Pilotprojekt – Erlbach – zur Bildung von Kooperationen genutzt werden, um weitere Erkenntnisse in Umsetzung der WRRL zu gewinnen.

Das Erlbachgebiet bietet sich als Pilotprojekt aus folgenden Gründen an:

  • Ausweisung als Nährstoffüberschußgebiet
  • Schwerpunktgewässer (Erlbach)
  • Überschaubare Größe
  • Untersetzung des Ist-Zustandes durch eine gute Datenlage

    Unter „Kooperation“ ist ein Gremium der Kommunikation, Information, Motivation, Innovation und Koordination zu verstehen.

    Mitglieder der Kooperation:

  • Untere Wasserbehörde
  • Landwirtschaftsamt
  • Forstamt
  • Kreisbauernverband
  • Landwirtschaftliche Unternehmen
  • Gewässerunterhaltungspflichtige

    Aufgaben der Kooperation

    Bereich Flächennutzung: 
     
  • Erhöhung der Akzeptanz und Begleitung von Agrarumweltmaßnahmen
  • Erhöhung der Akzeptanz von Qualifizierungsmaßnahmen
  • Transparente Kommunikation von Hintergrundwissen zur WRRL
  • Erfolgskontrolle, Darstellung der Ergebnisse und Formulierung von Empfehlungen
  • Diskussion weitergehender Maßnahmen bei Zielverfehlung

    Bereich Gewässerunterhaltung:
  • Unterstützung der Gründung von Gewässerunterhaltungsverbänden
  • Erprobung eines geeigneten Flächenmanagement als Voraussetzung für Entschädigungen bei Flächenverlusten durch eigendynamische Prozesse
  • Erprobung neuer Konzepte zur Gewässerunterhaltung und Gehölzpflege
  • Formulierung der Anforderungen an Qualifikationsveranstaltungen
  • Erfahrungsaustausch zwischen den Gewässerunterhaltungspflichtigen und Flächennutzern