Freistaat Thüringen Landwirtschaftsamt Zeulenroda

Inhalt

Träger öffentlicher Belange

Landwirtschaftsamt als Behörde Träger öffentlicher Belange
Abgabe von Stellungnahmen zur Wahrung der Interessen der Landwirtschaft mit dem Ziel der Erhaltung von Grund und Boden zur Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten.
Stellungnahmen sind innerhalb eines Monats abzugeben und haben sich dabei auf ihren Aufgabenbereich zu beschränken.

Zu folgenden Vorhaben werden Stellungnahmen vom Landwirtschaftsamt abgegeben:
 
  • Bauvorhaben
  • (Straßenbau, Bauen im Außenenbereich, Wohn-, Industrie- und gewerbliche Bauten, Leitungstrassen)
  • Raumordnungsverfahren (nach Raumordnungsgesetz)
  • Planfeststellungsverfahren
  • Flächennutzungspläne
  • Bergbauvorhaben
  • Überregionale Planungen (Regionaler Raumordnungsplan Ostthüringen)
  • Flurbereinigung (Agrarstrukturelle Vorplanungen)
  • Landwirtschaftlicher Wegebau
  • Erstaufforstungen u. a.
 
Die Abstimmung der gesetzlich vorgegebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit allen Beteiligten bei entsprechenden Bauvorhaben ist eine weitere wesentliche Aufgabe der Landwirtschaftsbehörde.
(Naturschutzgesetz, Eingriffsregelungen)