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Die Förderrichtlinie 2007 - 2013 ist im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 7/2008 Seite 214 bis217 veröffentlicht.
Förderanträge sind im Landwirtschaftsamt einzureichen.
http://www.thueringen.de/de/lwa-zr/foerderung_formulare/landwirtschaft/Agrartourismus/
Die bekannten landwirtschaftlichen Testbetriebe haben den Abschluss bis zum 30. 09. des laufenden Jahres fertig zu stellen.
Der Abgabetermin aller anderen auflagenbuchführungspflichtigen Betriebe ist der 31. 12. des laufenden Jahres .
Kontrollen auf die Einhaltung der Zweckbindungsfristen bei Investitionen werden laufend durchgeführt.
Hinweis:
Zweckbindungsfristen:
- bauliche Anlagen 12 Jahre
- Technik 5 Jahre
Jegliche Veränderungen innerhalb dieser Fristen, die die Investition betreffen, sind bei der Bewilligungsbehörde anzuzeigen.