Freistaat Thüringen Landwirtschaftsamt Zeulenroda

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Grundstückverkehr

Auf Antrag erfolgt die Prüfung von Grundstückkaufverträgen hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit, um negative Auswirkungen auf die Agrarstruktur weitgehend zu vermeiden (Grundstückspekulation, Zersplitterung von landwirtschaftlichen Grundeigentum). 

Bei landwirtschaftlichen Grundstücken können unter bestimmten Voraussetzungen das Vorkaufsrecht ausgeübt, Auflagen erteilt oder die Erfüllung von Bedingungen gefordert werden.
 
Auch die Versagung der Genehmigung ist möglich.
 
Der Genehmigungsbescheid bzw. ein Zeugnis über Genehmigungsfreiheit sind u. a. Voraussetzungen für die Grundbucheintragung.
 
Gesetzliche Grundlagen für die Prüfung der Kaufverträge sind Grundstückverkehrsgesetz und Reichssiedlungsgesetz.