Freistaat Thüringen Landwortschaftsamt Sömmerda

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Schutzgebiete

Zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft werden schutzwürdige und schutzbedürftige Teile oder Bestandteile der Landschaft durch Rechtsverordnung unter Schutz gestellt, gepflegt und vor Beeinträchtigungen bewahrt. Die Ausweisung von Schutzgebieten soll

  • den Bestand bedrohter Pflanzen- und Tierarten sowie ihrer Gesellschaften nachhaltig sichern und ihre Lebensräume zu Biotopverbundsystemen entwickeln,
  • die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter gewährleisten,
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes sichern sowie
  • Gebiete erhalten und entwickeln, die sich für die Erholung besonders eignen.

Das Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) kennt folgende Schutzkategorien:

  • Naturschutzgebiet (§ 12),
  • Nationalpark (§ 12a),
  • Landschaftsschutzgebiet (§ 13),
  • Biosphärenreservat (§ 14),
  • Naturpark (§ 15),
  • Naturdenkmal (§ 16) und
  • Geschützter Landschaftsbestandteil (§ 17).

Quelle: TLUG