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Durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen stehen der Öffentlichkeit, insbesondere Gerichten, Behörden und Privatpersonen, Sachverständige zur Verfügung, deren besondere überdurchschnittliche Sachkunde und persönliche Eignung durch eine Bestellungsbehörde überprüft und öffentlich anerkannt worden ist.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben die Pflicht, den vom jeweiligen Auftraggeber vorgegebenen Gutachtenauftrag unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu bearbeiten.
Das Landwirtschaftsamt Sömmerda ist gemäß Thüringer Verordnung über die öffentliche Bestellung von Sachverständigen im Bereich Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Gartenbaus und des Fischereiwesens (Thüringer Landwirtschaftssachverständigenverordnung) vom 5.Oktober 2005 zuständige Bestellungsbehörde für die Bereiche Landwirtschaft, Gartenbau, Weinbau, Umweltschutz und Hauswirtschaft.
Zuständige Stelle für die Bereiche Forstwirtschaft und Fischereiwesen ist das Forstamt Arnstadt.
Aufgaben der Bestellungsbehörde
Beratung von Bewerbern für die öffentliche Bestellung
Prüfung der Bewerber und Abnahme des Sachkundenachweises in schriftlicher und mündlicher Form
Bestellung, Vereidigung und Verpflichtung der öbv Sachverständigen
Fachgebietserweiterungen
Bestellungsverlängerungen
Bekanntmachung, Beratung und Weiterbildung der öbv Sachverständigen, Überwachung des Geschäftsbetriebes
Mitwirkung in regionalen und überregionalen Fachverbänden und Arbeitsgruppen
Landwirtschaftsamt Sömmerda
SG 23 Landwirtschaftliche Bauverwaltung / Sachverständigenwesen
Uhlandstraße 3
99610 Sömmerda
Telefon (zentral): 03634 / 359 0
Fax: 03634 / 359 299
Frau Sigrid Kallenberg
Tel.: 03634 / 359 163
E-Mail: Sigrid.Kallenberg{at}lwa.thueringen{punkt}de oder
post.lwa-som{at}lwa.thueringen{punkt}de
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