Freistaat Thüringen Landwortschaftsamt Sömmerda

Inhalt

Wasserrahmenrichtlinie

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist eine Richtlinie, die den rechtlichen Rahmen für die Wasserpolitik innerhalb der EU vereinheitlicht und bezweckt, die Wasserpolitik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung auszurichten.

Pfeil nach oben

 

Richtlinie zur Förderung von Bewässerungsanlagen im Freistaat Thüringen
Veröffentlicht ThürStAnz Nr. 35/2002 S.2272-2273 vom 06.08.2002

 
Gegenstand der Förderung
  • Neubau und Erweiterung von wassersparenden überbetrieblichen Bewässerungs- und Frostschutzberegnungsanlagen im Obst - und Gemüsebau von der Wasserentnahme bis zur Übergabe an das jeweilige einzelbetriebliche Bewässerungsnetz einschließlich Ingenieurleistungen
  • Neubau und Erweiterung von Anlagen zur Wasserspeicherung und Pumpanlagen zur überbetrieblichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen
 
Nicht förderfähig:
  • Maßnahmen der Unterhaltung sowie Reparatur an vorhandenen Bewässerungsanlagen
  • Aufwendungen für Kraftfahrzeuge, Maschinen und Geräte zur Bauausführung
  • Grunddienstbarkeiten
  • Kapitalbeschaffungsausgaben, Steuern, sonstige Abgaben, Verwaltungsausgaben und Versicherungen
 
Zuwendungsempfänger:
  • Wasser – und Bodenverbände, Zweckverbände und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts (hier auch: Körperschaften des öffentlichen Rechts die Mitglieder des Maßnahmeträgers sind)
 
Zuwendungsvoraussetzungen:
  • Bindungsfristen von 12 Jahren ab Fertigstellung für Grundstücke, Bauten und bauliche Anlagen und 5 Jahre ab Lieferung für technische Einrichtungen, Maschinen und Geräte
  • Investitions- und Nutzungskonzept
  • Wasserrechtliche Erlaubnisse oder Genehmigung
  • Stellungnahme des zuständigen Staatlichen Umweltamtes
 
Art der Zuwendung
  • Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung
  • als förderfähiges Investitionsvolumen sind die Ausgaben ohne Mehrwertsteuer maßgebend
 
Höhe der Zuwendung
  • Die Förderung kann als Anteilsfinanzierung in Form von Zuschüssen bis zu einer Höhe von 70 % des förderfähigen Investitionsvolumen erfolgen
 
Umfang der Zuwendung
  • Mindestsatz der Zuwendung 2500 €, Höchstsatz der Zuwendung 100.000 €
 
Zuwendungsverfahren
  • Zuwendungen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt; Antragsformulare sind im zuständigen Landwirtschaftsamt od. bei der Bewilligungsbehörde erhältlich
  • Antragsbehörde: zuständiges Landwirtschaftsamt
  • Bewilligungsbehörde: Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar