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Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind Verwalter öffentlicher Sachbereiche, wie Behörden, Verbände oder gemeinnützige Vereine, deren Anhörung und Einbeziehung bei bestimmten (Bau-) Vorhaben gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies sind die Behörden, die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (= Bebauungsplan) von den Gemeinden gem. § 4 Baugesetzbuch einzuschalten sind, sofern ihre Stellungnahmen innerhalb eines Monats abzugeben und sich dabei auf ihren Aufgabenbereich zu beschränken.