Freistaat Thüringen Landwortschaftsamt Sömmerda

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Grundstücksverkehr

Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
Das Grundstückverkehrsgesetz vom 28. Juli 1961 (BGBl. I S. 1091, zuletzt geänd. am 13. April 2006 BGBl. I, S. 855) dient der Kontrolle des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs im Interesse einer wettbewerbsfähigen und umweltverträglichen Land- und Forstwirtschaft, welche in der Lage ist, die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Nahrungsmitteln zu garantieren.

Genehmigungsverfahren
Der Genehmigung nach Grundstückverkehrsgesetz unterliegen allen rechtsgeschäftlichen Veräußerungen von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken.
In Thüringen sind alle Grundstückskaufverträge mit Grundstücken ab einer Größe von 0,25 ha genehmigungspflichtig. Die Genehmigungsbehörden sind die Landwirtschaftsämter.
Der Anteil der Forstflächen an den Genehmigungsverfahren beträgt aktuell 10 %.