Freistaat Thüringen Landwirtschaftsamt Rudolstadt

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Tierhaltung

Kühe

Die Tierhaltung in den Landkreisen unserer Amtsbereiches ist vielfältig.

Während sich die etablierten Tierartenbestände Rinder und Schweine nach dem Einbruch 1989 zu 1991 immer noch langsam zahlenmäßig verringern, erfreuen sich die privaten Tierhaltungen von Pferden, Geflügel, Schafen und Ziegen zunehmender Beliebtheit.

Spätestens seit dem Auftreten von Geflügelgrippe, BSE oder Blauzungenkrankheit ist es aus seuchenhygienischen Gründen zwingend notwendig auch kleine Tierbestände zu registrieren.
Nur so kann im Falle des Ausbruchs einer Seuche schnell reagiert werden und eine Ausbreitung mit fatalen Folgen für die Gesundheit der Bürger vermieden werden.


 

Information zur Registrierung von Tierbeständen

Folgende Bestände sind ab dem 01.01.2012 nur noch bei Ihrem Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsamt anzumelden:  

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Ziegen
  • Hühner
  • Truthühner
  • Enten
  • Gänse
  • Perlhühner
  • Fasanen
  • Rebhühner
  • Wachteln
  • Tauben
  • Laufvögel
  • Einhufer
  • Kameliden
  • sonst. Klauentiere
  • Fische
  • Bienen

Ab 01.01.2012 übernehmen die Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsämter das komplette Verfahren der Tiermeldung, so dass Sie ab diesem Zeitpunkt bitte alle Tieran, -um- oder -abmeldungen ausschließlich beim Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsamt vornehmen müssen. 

Zur Registratur ist ein neues Formular (Meldebogen für Tierhalter) auszufüllen, das Sie bei Ihrem zuständigen Veterinär- u. Lebensmittelüberwachungsamt bekommen.

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Befähigungsnachweis für Tiertransporte ist Pflicht

Am 05.01.2007 ist die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport in Kraft getreten.

Die Umsetzung dieser Verordnung erfordert von Personen, die Tiere mehr als 65 km transportieren wollen, ab 2008 einen Befähigungsnachweis, der ihnen eine umfassende Kenntnis der neuen Tierschutzvorschriften bescheinigt.

Für den Transport von Wirbeltieren muss das Unternehmen eine Zulassung als Transportunternehmer für Tiere vom Veterinäramt haben und der Fahrer einen Sachkundenachweis für Tiertransporte. Beide Dokumente sind bei einer Kontrolle vorzuzeigen.
Diese Bescheinigungen werden nicht gebraucht bei:

  • innerbetrieblichen Tiertransporten Transporten bis 50 km vom Betrieb (Stall)
  • Transporte bis 65 km außerhalb des Betriebes
  • Transport von Pferden zu Zucht- und Sportveranstaltungen


Der Sachkundenachweis kann erworben werden:

  • von Personen mit landwirtschaftlichem Berufsabschluss (z.B. Landwirt. Pferdewirt, Tierwirt) in einem 5 Stunden-Lehrgang mit Prüfung
  • von Personen ohne landwirtschaftlichen Berufsabschluss in einem 2-Tage-Lehrgang mit Prüfung
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