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Ackerland und Grünland nehmen die größten Anteile an der pflanzenbaulichen Fläche in den zu unserem Amtsbereich zählenden Landkreisen ein.
Dabei sind die Intensitätsstufen der Bewirtschaftung sehr differenziert. Es gibt die hoch intensiv genutzten Flächen ebenso wie die extrem extensiv bewirtschafteten Flächen.
Staatliche Förderungen, Gesetze und Verordnungen sowie züchterische Fortschritte sind hier besonders in den letzten Jahren Instrumente der Lenkung und Entwicklung gewesen.
Kommt es bei der Flächenbewirtschaftung in Trinkwasserschutzzonen II zu Einschränkungen für den Landwirt, kann der Landwirt einen Antrag auf Ausgleichszahlungen bei dem zuständigen Zweckverband (ZV) für Wasser und Abwasser stellen bzw. eine ausgleichende Vereinbarung aushandeln. Dabei sind die Nmin - Werte des Düngejahres relevant (s. Link rechts).
Obwohl es auf der Antrags-CD 2011 enthalten war, ist vielen Landwirten nicht bekannt, dass sie Ausnahmeanträge zur Erosionsschutz-VO für 2011/2012 bis zum 15.07.2011 eingereicht haben müssen.