
Springen Sie direkt zu einem der folgenden Seitenbereiche:
Förderung von Investitionen für die Bienenzucht und -haltung
Die konkreten Förderbedingungen sind im Maßnahmeblatt zur Durchführung der investiven Förderung von Imkern im Freistaat Thüringen für das Antragsjahr 2012 erläutert.
Der Förderantrag muss vollständig bis spätestens 29.02. 2012 (Ausschlussfrist) bei der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft vorliegen.
Aktualisierung der Förderrichtlinie für Bienenzuchterzeugnisse
Verlängerung Geltungsdauer und Änderung