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| Die Fördergrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" wurden mit Wirksamkeit ab 01.01.2004 (Beschluss des PLANAK vom 12.12.2003) neu ausgerichtet. Dabei wurde insbesondere die bisherige AEP zu einem "Integrierten ländlichen Entwicklungskonzept" weiterentwickelt. |
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Das ILEK ist Bestandteil des Förderspektrums der Integrierten ländlichen Entwicklung. Unter Nutzung vorhandener Planungen, deren Aktualisierung und Konzentration auf Schwerpunkte wird hier eine Vorplanung i.S. d. § 1 Abs. 2 GAK-Gesetz vorgenommen, mit dem kurz gesagten Ziel, die ländlichen Räume über die Förderung der ländlichen Entwicklung als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln.
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Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.