Freistaat Thüringen Landwirtschaftsamt Leinefelde

Inhalt

Landwirtschaftliche Produktion

Hinweis für Teilnehmer am KULAP-2007-Maßnahme L1 „Förderung ökologischer Anbauverfahren"

Antragsteller, die sich zur Teilnahme an der Maßnahme L1 (Förderung ökologischer Anbauverfahren) aus dem Programm KULAP 2007 verpflichtet haben, müssen am Kontrollverfahren nach der VO (EG) Nr. 2092/1991 und der VO (EG) Nr. 834 /2007 i.V.m. den Durchführungsverordnungen teilnehmen.
Zum Nachweis dieser Teilnahme ist jährlich bis zum 01.09. der Kontrollbericht der Ökokontrollstelle sowie das von der Ökokontrollstelle ausgefüllte und unterschriebene nachfolgende Meldeformular durch den Antragsteller im Landwirtschaftsamt abzugeben.
Link zum Ökokontrollblatt auf MAP-DOWN:

Icon externer Link Ergänzung zum KULAP-Antrag L1

Hinweis zur Abgrenzung von Grünland-Feldblöcken an Böschungen und Gräben:

Wir bitten Sie, im Rahmen der Antragstellung für BP, BENA und KULAP genau auf die Abgrenzung der Grünland-Feldblöcke zu angrenzenden Böschungen und Gräben zu achten. Laut geltendem Recht sind Gräben und Böschungen nicht beihilfefähig. Die beihilfefähige landwirtschaftliche Nutzfläche beginnt demnach ab der Böschungsoberkante. 
 

Erosionsschutz in Thüringen (Thüringer Erosionsschutz-Verordnung)

Hinweise der TLL zu den neuen CC-Anforderungen zum Erosionsschutz (TLL, Juli 2010)
http://www.tll.de/verstola/uploads/file/cc100710.pdf

Die Einhaltung der Vorgaben zum Erosionsschutz gemäß der Thüringer Erosionsschutz-Verordnung ist für die Anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) relevant. Verstöße können zu Sanktionen im Rahmen der Betriebsprämie, BENA und KULAP führen.

Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen 

2011 von den Vorgaben der Thüringer Erosionsschutz-Verordnung können ab sofort für den Wirtschaftszeitraum 01.07.2011-30.06.2012 beim Landwirtschaftsamt gestellt werden. Die Anträge für diesen Zeitraum müssen bis zum 15.07.2011 im Landwirtschaftsamt eingegangen sein, verspätet eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden (Ausschlussfrist).

Im Anschluss an diese Frist können nur noch Anträge auf Ausnahmen nach § 2 Abs. 6 DirektZahlVerpflV aus witterungsbedingten Gründen (Punkt 2.2 des Antragsformulars) gestellt werden.
 
Auf der rechten Seite finden Sie Links zu folgenden Dokumenten:

Merkblatt: 

zur Antragstellung (TMLFUN, Mai 2011)

Antragsformular (TMLFUN, Mai 2011)

Informationsbroschüre „Cross Compliance" (Thüringen 2011) 

(Link: http://www.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1195.pdf)