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Nach den Bestimmungen der Milchabgabenverordnung vom 7. März 2007 erfolgt der Milchquotenhandel ab dem Übertragungstermin 1. Juli 2007 in zwei Übertragungsbereichen.
Die Länder Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen bilden den Übertragungsbereich Ost und die übrigen Länder den Übertragungsbereich West. Die Länder des Übertragungsbereiches Ost errichten nach § 16 Abs. 1 der Milchabgabenverordnung eine zentrale Übertragungsstelle.
Die zentrale Übertragungsstelle - Übertragungsstelle Ost - wurde im Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg errichtet.
Anschrift:
Übertragungsstelle Ost
Landesamt für Verbraucherschutz Landwirtschaft und Flurneuordnung
Dorfstraße 1
14513 Teltow OT Ruhlsdorf
Telefon: 03328 436110
Fax: 03328 436122
Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie kostenlos in der Übertragungsstelle Ost , über Internet
www.mlnu.brandenburg.de/ oder in der Einreichungsstelle Thüringen.
Anschrift:
Thüringer Bauernverband e.V.,
Einreichungsstelle für Milchreferenzmengengebote
Alfred-Hess-Str. 8
99094 Erfurt
Telefon: 0361/26253301
Fax: 0361/26253301
Antragsformulare über Internet:
www.tbv-erfurt.de/milchboerse
Im Falle einer Milchquotenübertragung nach den §§ 21 bis 26 der MilchAbgV (Erbfolge, Betriebsübertragung,Gesellschafterstellung Kauf/Pacht eines Betriebes usw.) ist vom Übernehmer der Referenzmenge nach § 27 MilchAbgV bei der für Ihn zuständigen Landesstelle eine Übertragungsbescheinigung zu beantragen.
Das Antragsformular erhalten Sie im Landwirtschaftsamt.
z. B.:
Weitere Hinweise zu benötigten Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsformular.
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