Freistaat Thüringen Landwirtschaftsamt Hildburghausen

Inhalt

Landwirtschaftliche Produktion

Icon interner Link Informationsbroschüre 2011 für die Empfänger von Direktzahlungen und für bestimmte ELER-Zuwendungsempfänger über die anderweitigen Verpflichtungen (CC)

Pfeil nach oben

Änderungen im Milchquotenhandel

Nach den Bestimmungen der Milchabgabenverordnung vom 7. März 2007 erfolgt der Milchquotenhandel ab dem Übertragungstermin 1. Juli 2007 in zwei Übertragungsbereichen.

Die Länder Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen bilden den Übertragungsbereich Ost und die übrigen Länder den Übertragungsbereich West. Die Länder des Übertragungsbereiches Ost errichten nach § 16 Abs. 1 der Milchabgabenverordnung eine zentrale Übertragungsstelle.

Die zentrale Übertragungsstelle - Übertragungsstelle Ost - wurde im Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg errichtet.


Anschrift:

Übertragungsstelle Ost
Landesamt für Verbraucherschutz Landwirtschaft und Flurneuordnung
Dorfstraße 1
14513 Teltow OT Ruhlsdorf
Telefon: 03328 436110
Fax: 03328 436122

Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie kostenlos in der Übertragungsstelle Ost , über Internet  www.mlnu.brandenburg.de/ oder in der Einreichungsstelle Thüringen.

Anschrift:

Thüringer Bauernverband e.V.,
Einreichungsstelle für Milchreferenzmengengebote
Alfred-Hess-Str. 8
99094 Erfurt
Telefon: 0361/26253301
Fax: 0361/26253301

Antragsformulare über Internet:   www.tbv-erfurt.de/milchboerse
  

Pfeil nach oben

EG-Garantiemengenregelung für Milch – MilchAbgabenVerodrnung vom 07.03.2007
-Besondere Übertragung- von Referenzmengen nach § 27

Im Falle einer Milchquotenübertragung nach den §§ 21 bis 26 der MilchAbgV (Erbfolge, Betriebsübertragung,Gesellschafterstellung Kauf/Pacht eines Betriebes usw.) ist vom Übernehmer der Referenzmenge nach § 27 MilchAbgV bei der für Ihn zuständigen Landesstelle eine Übertragungsbescheinigung zu beantragen.

Das Antragsformular erhalten Sie im Landwirtschaftsamt.

Beizufügende Unterlagen – für alle Anträge
  • Mitteilung der Molkerei über die Höhe der Anlieferungs-Referenzmenge des Abgebenden
  • Mitteilung der Molkerei über die Höhe der Anlieferungs-Referenzmenge des Übernehmenden
  • Mitteilung der Molkerei über die bereits belieferte Referenzmengedes Abgebenden nach § 27 Abs. 2 Nr. 1 MilchQuoutV
  • Betriebsanmeldungsnachweis
  • Erklärung zum Betriebssitz
     
Gesonderte Unterlagen entsprechend des Übertragungsbereiches

z. B.:

  • beglaubigte Abschrift Betriebsübergabevertrag
  • beglaubigte Abschrift der Bescheinigung des Nachlassgerichtes
  • Nachweis der Verwandschaftsbeziehung 1.Grades
  • Kauf/Pachtvertrag des gesamten Betriebes

Weitere Hinweise zu benötigten Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsformular.

Wichtige Informationen zu anderen produktionsrelevanten Inhalten finden Sie über die Menüführung.
 

Pfeil nach oben