Freistaat Thüringen Landwirtschaftsamt Bad Salzungen

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Pflanzenschutz

Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern

Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in der Nähe von Oberflächengewässern ist zu gewährleisten, dass keine Mittel, auch nicht durch Abtrift, in diese gelangen können.

Zu diesem Zweck sind, bei der Zulassung, für jedes einzelne Pflanzenschutzmittel Abstandsauflagen festgelegt worden, die für die Mittelanwendung verbindlich gelten. Diese können der Gebrauchsanweisung entnommen werden.

Bei manchen Präparaten können, z.B. durch die Verwendung von abtriftminimierten Pflanzenschutzgeräte, Reduzierungen der Abstände vorgenommen werden (NW 602 und NW 603).