
Springen Sie direkt zu einem der folgenden Seitenbereiche:
Mit der Kündigung der „Vereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Registrierung von Betrieben im Rahmen des Tierseuchenrechts zwischen dem TMSFG, TMLFUN und TIM „ zum 31.12.2011 wird die Registrierung neuer Betriebsstätten (BI’) deren Betriebstypen sowie die Zuordnungen von BI zu BI ab dem 01.01.2012 von der Veterinärverwaltung durchgeführt.
Die aktuellen Meldebögen für die An-, Ab- oder Änderungsmeldung einer Tierhaltung erhalten Sie von Ihren zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Im Rahmen der Beantragung einer Agrarförderung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 Art. 15 sowie für Maßnahmen zur Entwicklung des Ländlichen Raumes nach Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 ist die Vergabe einer Registriernummer zwingend erforderlich.
Für die An - / Um- / bzw. Abmeldung eines landwirtschaftlichen Betriebes steht Ihnen dieser
Meldebogen zur Verfügung:
Schulungen zur Erlangung des Sachkundenachweises, an denen angehende PSM-Verkäufer noch teilnehmen können, sind nach uns vorliegenden Informationen im Februar vom Bildungszentrum Handel und Dienstleistungen Thüringen gGmbH (Frau Hentschke, Tel.: 0361/22047-24) bzw. der Landvolkbildung Thüringen e. V. (Frau Liek, Tel.: 0361/26253-281) jeweils im Februar in Erfurt sowie vom Landwirtschaftsamt Rudolstadt (Frau Aschenbach/Frau Müller, Tel.: 03672/3051-318 oder -319) im März in Rudolstadt geplant.
http://www.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1195.pdf
Mit Inkrafttreten der am 19.03.2009 vom Thüringer Landtag verabschiedeten Novelle des Thüringer Wassergesetzes wird der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln im Uferbereich von Gewässern in Thüringen neu geregelt. Hinsichtlich der Abstandsregelung zu Oberflächengewässern gelten zukünftig die Vorgaben der Düngeverordnung und des Pflanzenschutzmittelrechts.
Alle Sammelstellen und Termine PAMIRA 2012 sind unter:
www.pamira.de verfügbar.