
Springen Sie direkt zu einem der folgenden Seitenbereiche:
Die Fördergrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" wurden mit Wirksamkeit ab 01.01.2004 (Beschluss des PLANAK vom 12.12.2003) neu ausgerichtet.
Dabei wurde insbesondere die bisherige AEP zu einem "Integrierten ländlichen Entwicklungskonzept" - ILEK genannt - weiterentwickelt.
Das ILEK ist Bestandteil des Förderspektrums der Integrierten ländlichen Entwicklung. Unter Nutzung vorhandener Planungen, deren Aktualisierung und Konzentration auf Schwerpunkte wird hier eine Vorplanung i.S. d. § 1 Abs. 2 GAK-Gesetz vorgenommen, mit dem kurz gesagten Ziel, die ländlichen Räume über die Förderung der ländlichen Entwicklung als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln
| integrierte ländliche Entwicklungskonzepte als Vorplanung i.S. d. § 1 Abs. 2 GAK-Gesetz | |
| Regionalmanagement zur Initiierung, Organisation und Umsetzungsbegleitung der ländlichen Entwicklungskonzepte | |
| Dorferneuerung und -entwicklung ländlich geprägter Orte zur Erhaltung und Gestaltung des dörfllichen Charakters, Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse | |
| Kooperationen von Land- u. Forstwirten mit anderen Partnern zur Einkommensdiversifizierung Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten Maßnahmen zur Umnutzung der Bausubstanz | |
| Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes Verbesserung der Agrarstruktur Verfahren nach dem FlurbG und LwAnpG | |
| Schutzpflanzungen Anlage von Schutzpflanzungen und vergleichbaren landschaftsverträglichen Anlagen | |
| Infrastrukturmaßnahmen Erschließung landwirtschaftlicher und touristischer Potenziale, ländlicher Wegebau |
Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.