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Tafeltraubenanbau
Frische und aromatische Tafeltrauben aus regionaler Produktion sind für viele Verbraucher eine willkommene Abwechslung. Der Anbau unterliegt seit dem Jahr 2000 nicht mehr der gemeinsamen Marktorganisation für Wein und kann somit ohne Pflanzgenehmigung auf geeigneten Flächen erfolgen. Es wird empfohlen, mit den Tafeltrauben generell erst nach einer betriebsspezifischen Analyse der Marktpotentiale zu beginnen.
Hinweise zum Anbau von Tafeltrauben
- Tafeltrauben können innerhalb und außerhalb des bestimmten Anbaugebietes Saale-Unstrut angepflanzt werden. Pflanzenrechte sind dafür nicht erforderlich.
- Dies gilt nur für Tafeltrauben. Die Anpflanzung von Keltertraubensorten ohne Pflanzrecht ist nicht zulässig.
- Gemäß Reblausverordnung dürfen nur Pfropfreben mit entsprechender Unterlage eingepflanzt werden. Verstöße werden geahndet.
- Anpflanzungen von Tafeltrauben über 100 m² sind meldepflichtig. Gemäß dem
Meldeformular hat nach erfolgter Pflanzung die Meldung an die Lehr- und Versuchsanstalt Gartenbau Erfurt zu erfolgen. - Aus Tafeltrauben darf kein Wein, Federweißer oder Traubenmost erzeugt werden, auch nicht für den Eigenbedarf. Lediglich die Herstellung von Traubensaft ist möglich, um unverkäufliche Restmengen zu verwerten.
- Tafeltrauben, die frisch oder getrocknet in Verkehr gebracht werden, unterliegen den EU-Vermarktungsnormen. Ausgenommen sind die Erzeugnisse, die im Hofverkauf an den Verbraucher für dessen persönlichen Bedarf sowie Erzeugnisse, die an einen Sortier- oder Packbetrieb oder zur industriellen Verwertung abgegeben werden.
- Es wird empfohlen, bei der Auswahl von Tafelweinsorten auf die Wiederstandsfähigkeit bzw. Resistenz gegenüber Pilzkrankheiten zu achten. Pilzwiderstandsfähige Tafeltraubensorten sind oft frühreif und erlauben somit einen Anbau auf Grenzstandorten.
- Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln dürfen nur die für Tafeltrauben amtlich zugelassenen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Nähere Informationen sind bei der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Referat Pflanzenschutz erhältlich.
Meldeblatt Tafeltrauben
Größe: 38000 Bytes
Weitere Auskünfte erteilt
Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau (LVG) Erfurt
Tel.: 0361 / 37 89 - 700
Fax: 0361/ 37 89 - 777
E-Mail:
poststelle{at}lvg-erfurt{punkt}de