
Springen Sie direkt zu einem der folgenden Seitenbereiche:
Bundeseinheitliche Anmeldeformular für Entschädigungsmaßnahmen infolge der EHEC-Krise.
Im Folgenden finden Sie das bundeseinheitliche Anmeldeformular für Entschädigungsmaßnahmen infolge der EHEC-Krise.
Beigefügt ist außerdem die nunmehr veröffentlichte EU-Verordnung.
Die ausgefüllten Anmeldeformulare sind bis spätestens Dienstag, 21.06.2011 bei der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Jena (Referat 640, Frau Riedel-Kopp) einzureichen.
Die Formulare können zunächst auch elektronisch an die E-Mail-Adresse:
Kerstin.Riedel-Kopp{at}tll.thueringen{punkt}de übermittelt werden.
Allerdings sind die Nachweisunterlagen umgehend nachzureichen.
DOC - Anmeldeformular für Entschädigungsmaßnahmen infolge der EHEC-Krise
Bitte dieses Formular ausfüllen und an die TLL übermitteln !
PDF - Anmeldeformular für Entschädigungsmaßnahmen infolge der EHEC-Krise - PDF
[ nur zur Ansicht / zum Ausdruck ]
VO 585/2011
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 585/2011 der Kommission vom 17. Juni 2011 mit befristeten Sondermaßnahmen zur Stützung des Sektors Obst und Gemüse
Der Auszahlungsantrag für eine Entschädigungsleistung muss bis zum 11.07.2011 in der TLL eingegangen sein.
Weitere Landschaftselemente der Cross Compliance unterstellt
Am 21.04.2011 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung in Kraft getreten. Damit unterliegen nun auch Tümpel, Sölle, Dolinen und andere vergleichbare Feuchtgebiete dem
Beseitigungsverbot der Cross Compliance. Verstöße gegen das Beseitigungsverbot von § 2 Absatz 2 Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz haben Kürzungen der Direktzahlungen, der flächen- und tierbezogenen Maßnahmen der 2. Säule sowie der Umstrukturierungs- und Rodungsmaßnahmen im Weinbau zur Folge.
In Thüringen betrifft das rund 700 solcher Landschaftselemente mit 60 Hektar, die bereits in der Flächenreferenz erfasst und registriert sind.
Die Europäische Kommission hatte die bisherige Praxis beanstandet. Nur durch die Einbeziehung in Cross Compliance bleiben die genannten Landschaftselemente Teil der beihilfefähigen Fläche und damit weiterhin förderfähig. Für Tümpel, Sölle, Dolinen und
vergleichbare Feuchtgebiete muss daher im Sammelantrag 2011 angegeben werden, ob diese Bestandteil der landwirtschaftlichen Flächen sind.
Eine Herausrechnung aus der förderfähigen Fläche ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen bitte bei den
örtlichen Landwirtschaftsämtern erfragen.
Mindestbetriebsgröße für Betriebsprämie und gekoppelte Direktzahlungen ab dem Jahr 2010
Alle Landwirte, die in Thüringen eine Direktzahlung beantragen wollen, müssen ab diesem Jahr eine beihilfefähige Fläche von mindestens einem Hektar landwirtschaftlicher Fläche bewirtschaften und mit dem Sammelantrag zum 17.05.mindestens einen ganzen Zahlungsanspruch zur Aktivierung mit Fläche beantragen. Gleiches gilt auch für diegekoppelten Direktzahlungen wie z.B. Eiweißpflanzen.
Landwirte als Inhaber von nur einem Bruchteil eines normalen ganzen Zahlungsanspruches sollten deshalb Bruchteile zum Auffüllen auf einen ganzen Zahlungsanspruch mit dazugehöriger Fläche pachten bzw. durch Kauf dauerhaft erwerben. Die befristete bzw. dauerhafte Übertragung soll in der zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) spätestens bis zum letzten Tag der Einreichung des Sammelantrages vollzogen sein. Andernfalls können im Jahr 2010 die örtlich zuständigen Landwirtschaftsämter keine Betriebsprämie bzw. gekoppelte Zahlungen bewilligen und auszahlen.
Landwirte als Inhaber von besonderen Zahlungsansprüchen, die nicht mit Fläche, sondern durch das Halten von Rindern, Schafen oder Ziegen als landwirtschaftliche Tätigkeit aktiviert werden, sind von der Mindestbetriebsgröße nicht betroffen. Hier gilt weiterhin die 100-Euro-Grenze.
Anfragen beantworten die zuständigen Landwirtschaftsämter:
www.thueringen.de/de/thueringenagrar/lwa/
Flächenbezogene Beihilfezahlungen im Jahr 2011 elektronisch beantragen!
Antrags-CD 2011 mit notwendigen Antragsunterlagen geht raus
Die CD mit allen notwendigen Antragsunterlagen für 2011 geht in den nächsten Tagen (spätestens bis zum 15.03.) wurden an alle Thüringer Antragsteller verschickt, die bereits 2010 Direktzahlungen, Agrarumweltmaßnahmen (z.B. KULAP) oder die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete beantragt haben. Auf der CD enthalten sind die Vorjahresantragsdaten vom Flächennutzungsnachweis und der KULAP-Flächenliste, Antragsformulare, Merkblätter, Informationen zur Flächenreferenz sowie umfangreiches Kartenmaterial zu den im Vorjahr beantragten Flächen und benachbarten Feldblöcken. Außerdem enthält der Datenträger das Programm VERA2011 zum Ausfüllen der Formulare, einschließlich der Flächen- und KULAP-Feldstücksskizzen.
Im Sinne des Bürokratieabbaus sind alle Antragsteller aufgerufen, den elektronischen Weg zu nutzen und ihre Unterlagen beim zuständigen Landwirtschaftsamt elektronisch einzureichen. Dadurch wird der Umfang der in Papier einzureichenden Formulare auf ein Minimum - Datenträgerbegleitschein, ggf. Vollmacht, und wenige KULAP-Formulare - reduziert.
Informationen über Rechtsgrundlagen und allgemeine Grundlagen unter
www.thueringen.de/de/thueringenagrar/rechtsvorschriften
sowie unter
www.tll.de/mapdown