Inhalt
Fördermöglichkeiten
Es besteht Schulgeldfreiheit in Thüringen.
Für Lehrbücher, Exkursionen u. ä. fallen ca. 500,- €/Jahr an.
Prüfungsgebühren für Fachschulprüfungen werden nicht erhoben.
Für die Meisterprüfung wird eine Prüfungsgebühr von z. Z. 250,- € erhoben.
Die Fortbildung kann gefördert werden durch:
- Förderung nach dem Gesetz zur Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildung (AFBG, auch Meister-BAFöG genannt), zuständig ist das Landesverwaltungsamt Weimar,
weiterführender Link: www.meister-bafoeg.de - Bildungskredit beim Bundesverwaltungsamt Köln
weiterführende Links: www.bmbf.de oder www.bundesverwaltungsamt.de - Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) vom 06.06.1983 BGBl. I S.645 in der jeweils gültigen Fassung
weiterführender Link: www.bafoeg.bmbf.de