
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare einzureichen und sollen mindestens drei Wochen vor dem Sitzungstermin in der Geschäftsstelle vorliegen, damit ausreichend Zeit verbleibt, sie nach sachgemäßer Prüfung und Bearbeitung auf die Tagesordnung für Sitzungen des Landespersonalausschusses setzen zu können. Antragsformulare stehen zum downloaden zur Verfügung; können aber auch bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
| vorgemerkte Sitzungstermine 2013 | Annahmeschluss für Anträge 2013 |
| 06. Februar | 16. Januar |
| 13. März - entfällt, nächste Sitzung am 17. April | 20. Februar - entfällt |
| 17. April - entfällt, nächste Sitzung am 15. Mai | 27. März - entfällt |
| 15. Mai | 24. April |
| 12. Juni | 22. Mai |
| 03. Juli | 12. Juni |
| 11. September | 21. August |
| 09. Oktober | 18. September |
| 13. November | 23. Oktober |
| 11. Dezember | 20. November |
Bekanntmachung Nr. 50 der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses (ThürStAnz Nr. 13/2010 S. 365)
"Zustimmung des Landespersonalausschusses zur Feststellung der Laufbahnbefähigung nach § 14 Abs. 4 ThürBG
Der Landespersonalausschuss erklärt gemäß § 14 Abs. 4 Satz 2 ThürBG seine allgemeine Zustimmung zur Feststellung der jeweiligen obersten Dienstbehörde, dass die Befähigung zum Richteramt gemäß § 5 Abs. 1 Deutsches Richtergesetz (DRiG), die außerhalb des Geltungsbereiches des ThürBG erworben wurde, hiermit zugleich in Verbindung mit § 6 Abs. 2 DRiG und § 1 Abs. 4 Satz 2 Thüringer Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (ThürJAPO) der Befähigung für die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes in Thüringen entspricht."