Freistaat Thüringen Thüringer Landespersonalausschuss

Inhalt

LPA - Aktuelles und Termine -

Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare einzureichen und sollen mindestens drei Wochen vor dem Sitzungstermin in der Geschäftsstelle vorliegen, damit ausreichend Zeit verbleibt, sie nach sachgemäßer Prüfung und Bearbeitung auf die Tagesordnung für Sitzungen des Landespersonalausschusses setzen zu können. Antragsformulare stehen zum downloaden zur Verfügung; können aber auch bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

Termine

 

vorgemerkte Sitzungstermine

2013

Annahmeschluss für Anträge

2013

06. Februar 16. Januar
13. März - entfällt, nächste Sitzung am 17. April 20. Februar - entfällt
17. April - entfällt, nächste Sitzung am 15. Mai 27. März - entfällt
15. Mai 24. April
12. Juni 22. Mai
03. Juli 12. Juni
11. September 21. August
09. Oktober 18. September
13. November 23. Oktober
11. Dezember 20. November

 

 

Aktuelle Informationen


Bekanntmachung Nr. 50 der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses (ThürStAnz Nr. 13/2010 S. 365)

"Zustimmung des Landespersonalausschusses zur Feststellung der Laufbahnbefähigung nach § 14 Abs. 4 ThürBG

Der Landespersonalausschuss erklärt gemäß § 14 Abs. 4 Satz 2 ThürBG seine allgemeine Zustimmung zur Feststellung der jeweiligen obersten Dienstbehörde, dass die Befähigung zum Richteramt gemäß § 5 Abs. 1 Deutsches Richtergesetz (DRiG), die außerhalb des Geltungsbereiches des ThürBG erworben wurde, hiermit zugleich in Verbindung mit § 6 Abs. 2 DRiG und § 1 Abs. 4 Satz 2 Thüringer Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (ThürJAPO) der Befähigung für die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes in Thüringen entspricht."