
Anliegen der folgenden Seiten ist es, einen Überblick über die Aufgaben und die Arbeit des Landespersonalausschusses zu geben. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist der Ausschuss dazu berufen, auf die einheitliche Durchführung der beamtenrechtlichen Vorschriften hinzuwirken. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben sind ihm durch gesetzliche Vorschriften zahlreiche Entscheidungs- und Mitwirkungsbefugnisse übertragen.
Mit dem Informationsangebot wollen wir den Dienststellen, die dem Geltungsbereich des Thüringer Beamtengesetzes unterliegen, eine Hilfestellung bieten. Dazu enthalten die folgenden Seiten Informationen, die ihre Grundlage im Thüringer Beamtengesetz und in den Thüringer Laufbahnvorschriften haben.
Die Bereitstellung der für die Antragstellung erforderlichen Formulare sowie der entsprechenden Rechtsvorschriften sind gleichfalls Teil des Angebots.
Bei all denen, die mehr oder weniger zufällig auf diese Seiten gelangen, möchten wir mit dazu beitragen, das Interesse und das Verständnis für die Beamtenschaft - als Dienstleister - zu fördern.