Freistaat Thüringen Landeskriminalamt Thüringen

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Schußwaffen/Schußwaffenspuren

Dieser Fachbereich beschäftigt sich vornehmlich mit der technischen Beurteilung von Waffen in Bezug auf die im Waffengesetz genannten Kriterien.
In erster Linie handelt es sich dabei um Schußwaffen im eigentlichen Sinne, berührt werden aber auch Hieb- und Stoßwaffen (z.B. Schwerter, Dolche u.a.,) sowie verbotene Gegenstände (z.B. Schlagringe, Stahlruten u.a.).
Ziel der Untersuchungen ist es, im gerichtlichen Verfahren, aber auch im Rahmen von polizeilichen oder ordnungsamtlichen Prüfungshandlungen Aussagen zu erlangen, die Grundlage für Entscheidungen über strafrechtliche/ordnungswidrigkeitsrechtliche Relevanz, das Strafmaß oder erlaubnisrechtliche Gegebenheiten sind.

Nach der waffentechnischen Beurteilung von Schußwaffen werden diese am LKA beschossen,

- um deren Funktionsfähigkeit zu beurteilen und
- Vergleichsmunitionsteile für weitere Untersuchungen mit Tatmunitionsteilen zu erhalten.

Die vergleichenden Untersuchungen dieser Teile erfolgen wie im Bereich Form- und Werkzeugspuren unter Zuhilfenahme optischer Geräte, vornehmlich jedoch am Vergleichsmikroskop. Grundlage für diese Untersuchungen ist die in der Regel reproduzierbare Übertragung von Waffeneigenschaften auf die Munition bei der Schußabgabe.

Vergleichsmikroskop
Hülsenbodenvergleich
Schusswaffen-Bild3
Waffensammlung

Am Thüringer Landeskriminalamt wird für Vergleichszwecke eine Waffensammlung geführt. Ziel ist es, die Beurteilung von Untersuchungsgegenständen auch unter Zuhilfenahme von unveränderten Originalwaffen sicherzustellen sowie für den Funktionsbeschuß von Waffen ein "Ersatzteillager" zu unterhalten. Bei unvollständig eingesandten Waffen kann demzufolge durch "Ausleihen" von Waffenteilen die gestellte Aufgabe erfüllt werden.

Die Sachverständigen des Bereiches sind aber auch im Tatorteinsatz mit ihrem Wissen und Können unentbehrliche Helfer zur

  • Standortbestimmung des Schützen und
  • Schußentfernungsbestimmung (beinhaltet die Nutzung von ballistischen Programmen am PC).
Wichtiges Instrument für diese Tätigkeit am Tatort ist ein sogen. Tachymeter (Winkel- u. Streckenmeßgerät), auf dem ein Doppelstrahllaser angebracht ist. Durch Anvisieren der Schußbeschädigungen mit dem Laser ist es möglich,
  • die Schußrichtung nach ballistischen Berechnungen unter Einbringung aller anderen Ausgangsdaten (Schußbeschädigungen, aufgefundene Munitionsteile usw.) zu bestimmen und
  • die Schußentfernung sowie den Standort des Schützen bei Schußabgabe zu ermitteln.
Diese Tätigkeit setzt umfangreiche Kenntnisse der Mathematik und Vermessungtechnik voraus.

Tachymeter mit aufgesetztem Doppelstrahllaser