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Aufgaben des Landeskriminalamtes Thüringen
Am 1. Juli 1991 wurde das Landeskriminalamt Thüringen (TLKA) gegründet. Seine Errichtung sowie seine Stellung werden im Bundeskriminalamtsgesetz (§1 BKAG) sowie im Thüringer Polizeiorganisationsgesetz (§ 8 POG) fixiert und beschrieben. Das LKA ist die zentrale Dienststelle für kriminalpolizeiliche Aufgaben und dem für die Polizei zuständigen Thüringer Innenministerium nachgeordnet.
Das Landeskriminalamt erfüllt im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Servicedienststelle für alle Polizeidienststellen Thüringens
- Zentralstelle für das polizeiliche Informations- und Kommunikationswesen
- zentrale kriminaltechnische Untersuchungs- und Gutachtenstelle
- Europol - Dienststelle
- Ermittlungszuständigkeiten bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus, der Nuklearkriminalität und der qualifizierten Wirtschaftkriminalität
Der Präsident Werner Jakstat betrachtet das Landeskriminalamt: "als modernen, leistungsstarken und zukunftsorientierten Dienstleister für die Thüringer Polizei. In diesem Grundverständnis ist es zentrale Dienststelle für kriminalpolizeiliche Aufgaben, Zentralstelle für das polizeiliche Informations- und Kommunikationswesen und nicht zuletzt kriminalpolizeiliche Dienststelle. Schnell und zweckmäßig auf sich ständig wandelnde Formen der Kriminalität und neue Herausforderungen zu reagieren gelingt dem LKA, weil in nur einer Behörde vielschichtige Informationen zusammengeführt und bewertet werden, modernste Technik vorgehalten und effizient genutzt sowie die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Stellen koordniert und gewährleistet wird."