Freistaat Thüringen Landeskriminalamt Thüringen

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Verhaltensorientierte Prävention

Alte Masche neu belebt - Cash Trapping

Vermehrt werden Meldungen bekannt, dass es im Bundesgebiet wieder zu so genannten Cash-Trapping-Angriffen gekommen ist. Sinngemäß bedeutet Cash-Trapping "Bargeld in einer Falle fangen".

Bei der seit langem bekannten Vorgehnsweise versuchen Täter an manipulierten Geldausgabeautomaten an das Bargeld von arglosen Bürgern zu gelangen. Bei dieser Gaunermasche wird der Geldausgabeschacht so manipuliert, dass beim Abhebevorgang die Geldscheine in einem oftmals aufgeklebten Vorsatzgerät zurückgehalten werden.

Dem Kunden werden alle Verfahrensschritte beim Geldabheben wie immer angezeigt. Lediglich die Geldausgabe erfolgt nicht. Stattdessen gibt der Automat nach kurzer Zeit den Hinweis auf eine Störung. Da der Vorgang abgeschlossen ist schalten die Geräte ab. Die ahnungslosen Kunden vermuten einen technischen Defekt und verlassen den Geldausgabeautomaten ohne ihr Geld.

Aktuell gibt es in Thüringen keine solche Angriffe auf Geldausgebeautomaten. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass jederzeit auch hier solche Straftaten begangen werden können.

Das Landeskriminalamt rät folgendes, um nicht Opfer dieser Masche zu werden:

  • Prüfen Sie im Zweifelsfall, ob möglicherweise Manipulationen stattgefunden haben. Vorsatzgeräte und Blenden werden bei dieser Methode nur mit Klebeband befestigt und lassen sich meist mühelos entfernen.
  • Lassen Sie sich nicht von einem "hilfsbereiten Fremden" vom Geldausgabeautomat weglocken.
  • Bitten Sie andere Kunden einen Bankmitarbeiter zu verständigen oder rufen Sie gegebenenfalls per Handy bei der Bank an.
  • Sollte das nicht möglich sein, beispielsweise zur Nachtzeit, verständigen Sie bei Verdacht einer Manipulation des Geldausgabeautomaten die Polizei.
  • Weitere Tipps zum sicheren Umgang mit  Bargeld finden Sie im Internet unter : www.polizei-beratung.de
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Skimming in Thüringen

Der Begriff Skimming ist seit einigen Jahren in aller Munde, wenn es um das Ausspähen von Kontendaten geht. Doch was genau sich dahinter verbirgt, wie die Straftäter vorgehen und was jeder Bankkunde zu seinem Schutz unternehmen kann, ist oftmals kaum bekannt.

Skimming - Was ist das überhaupt ?

Das englische Wort Skimming bedeutet soviel wie abschöpfen oder absahnen. Bei Straftaten rund um Skimming geht es darum, durch Manipulation von Geldautomaten oder deren Umgebung die elektronisch gespeicherten Daten der Kundenkarte sowie die zugehörige Geheimzahl (PIN) zu erlangen. Ziel ist es, im Anschluss die so gewonnenen Daten zur Herstellung einer Kopie der Zahlungskarte zu verwenden, um damit im Ausland Geld vom betroffenen Konto abzuheben.

Wer kann Opfer eines solchen Betruges werden?

Grundsätzlich kann jeder Opfer von Skimming werden, der mit seiner Zahlungskarte an Geldautomaten Bargeld abhebt. Dies jedoch nur unter der Einschränkung, dass der jeweilige Geldautomat im Vorfeld durch den bzw. die Täter verändert wurde.Diese Manipulation geschieht durch das Anbringen eines Vorsatzmoduls am Kartenschlitz, um die Kartendaten auslesen zu können. Es ist jedoch zusätzlich noch eine weitere Veränderung am Automaten nötig, um die PIN des Bankkunden in Erfahrung zu bringen. Dies erfolgt mittels einer in unmittelbarer Nähe angebrachten Kamera oder eines angepassten Tastenfeldes. In manchen Fällen erfolgt die Manipulation zum Auslesen der elektronischen Kartendaten jedoch nicht am Geldautomaten selbst, sondern bereits am Eingang zur Bank, sollte diese außerhalb der Schließzeiten nur mittels Zahlungskarte zu öffnen sein.

Wie kann man sich schützen?

Ein Großteil der Banken bietet die Möglichkeit, das Konto für Bargeldauszahlungen außerhalb Deutschlands begrenzen (minimieren) bzw. sperren zu lassen. Ab diesem Zeitpunkt kann in letzterem Fall nur noch innerhalb Deutschlands Geld mit der ec-Karte abgehoben werden. Da die bisher bekannt gewordenen Verwertungstaten von Skimming Vorfällen ausschließlich im Ausland stattfanden, stellt eine Sperrung des Auslandslimits einen möglichen Schutz dar. Zu beachten ist jedoch, dass ab diesem Zeitpunkt keine Verfügungen außerhalb Deutschlands mehr möglich sind. Jedoch ist es möglich, den Verfügungsrahmen auch zeitlich begrenzt (beispielsweise bei Auslandsreisen) aktivieren zu lassen.

Darüber hinaus sollten einige Verhaltensregeln zum Schutz vor Skimming beachtet werden:

  • Geben Sie die PIN selbst bei Aufforderung nicht am Türöffner ein
  • Verwenden Sie bei verschlossener Tür mit Türzugangskontrollsystem wenn möglich eine andere Zahlungskarte oder Kreditkarte
  • Beobachten Sie bereits vor dem Geldabheben am Geldautomaten das Umfeld genau. Achten Sie auf auffällige Veränderungen (z.B. einen vorher nicht vorhandenen Rauchmelder, Kamera, Spiegel usw .
  • Achten Sie bei der PIN-Eingabe am Geldautomaten darauf, dass niemand den Vorgang beobachten kann
  • Geben Sie die PIN immer verdeckt ein, indem Sie die Hand oder Geldbörse als Sichtschutz dicht über die Tastatur halten - dies erschwert ein ein Ausspähen erheblich ( Hilft aber nicht bei Manipulation an der Tastatur)

Wie erkennt man einen manipulierten Geldautomaten?

Der Großteil aller Manipulationen wird per Klebstoff am Automaten angebracht. Sollten an Kartenschlitzen und/oder am Tastenfeld Klebereste oder eine ungewöhnliche Erhöhung festzustellen sein, so kann deren unmittelbare Festigkeit am Gerät durch einen Wackelversuch des Aufsatzes überprüft werden. Auch Rauchmelder und Sicherheitskameras in unmittelbarer Umgebung der Automaten sollten fest verschraubt und nicht nur angeklebt sein.

Was sollte man unternehmen, wenn man einen manipulierten Geldautomaten erkennt?

Verständigen Sie in jedem Fall umgehend die Polizei. Verändern Sie nichts am gesamten Tatort. Wenn Sie ihre Karte bereits an diesem Geldautomaten genutzt haben, lassen Sie diese unverzüglich telefonisch über den Sperr-Notruf 116 116 für den weiteren Gebrauch sperren.

Sofern sich ihre Bank nicht dem Sperr-Notruf angeschlossen hat, verwenden Sie bitte doe folgende Rufnummern:

  • ec - Karten/Debitkarten             0180 - 50 21 021
  • Mastercard                               800 - 81 91 040
  • VISA-Card                               800 - 81 18 440 
  • Kundenservice vom Ausland: +49 und dann die jeweilge Nummer ohne die "0" der Vorwahl

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Polizeilichen Beratungsstelle der Thüringer Polizei - siehe rechte Randspalte -

Wie viel Zeit hat man, sein Konto sperren zu lassen?

Diese Zeitspanne variiert zwischen wenigen Minuten und mehereren Wochen. Daher ist es wichtig, bei Verdachtsmomenten so schnell wie möglich die Polizei zu informieren und erforderlichenfalls die eigene Karte sperren zu lassen.

Wer haftet für den entstandenen Schaden?

Außer in Fällen grober Fahrlässigkeit haftet für entstandenen Schaden grundsätzlcih die Bank.

Wo kann man weiter Informationen zum Thema erhalten?

Die Internetseite www.polizei-beratung.de/vorbeugung informiert auch zur Betrugsarten wie Skimming. Unter anderem ist ein Flyer abrufbar mit wichtigen weiterführenden Hinweisen. Weiter Infos erhalten Sie zudem unter:  www.kartensicherheit.de  

Mehrere Banken warnen auf der Website. Auch an dieser Stelle sind weiterführende Informationen und Verhaltensweisen beschrieben.

Sollte man am besten gar nicht mehr Geld an Geldautomaten abheben?

Wer sich der möglichen Gefahren bewusst ist und mit offenen Augen die Bank betritt oder den Automaten nutzt, kann das Risiko minimieren:

  • Achten Sie darauf, ob Ihnen in unmittelbarer Nähe des Geldautomaten ungewöhnlich verbaute Rauchmelder oder Sicherheitskameras auffallen
  • Sehen Sie sich den Geldautomaten an: Ist das Tastenfeld ungewöhnlich erhöht und nicht plan in den Untergrund integriert oder ein befremdlicher Vorsatz am Kartenschlitz angebracht
  • Verdecken Sie immer mit der freien Hand das Tastenfeld beim Eintippen der Geheimzahl

Es geht um ihr Geld auf Ihrem Konto! Schützen Sie sich und Ihr Erspartes!                     

Icon Download Beachten sie hierzu auch die Pressemeldung der Webseite www.polizei-beratung.de
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Was sollte ich über Falschgeld wissen?

Jeder kann mit Falschgeld in Berührung kommen. Beachtet man jedoch einige Grundregeln, kann das ohnehin geringe Risiko weiter minimiert werden.

Wie erkennt man falsche Euro-Banknoten?

Die Erkennbarkeit von Falsifikaten setzt die Kenntnis der Sicherheitsmerkmale von echten Banknoten voraus.

Bei der Prüfung von Banknoten ist das Prinzip „Fühlen – Sehen – Kippen“ zu beachten:

Bargeld Fühlen Sehen Kippen

So sollten Banknoten immer auf das Vorhandensein der sichtbaren Merkmale, wie Wasserzeichen, Durchsichtsregister, Sicherheitsfaden und Perforationen überprüft werden.

Beim Kippen der Banknoten sind die Hologrammstreifen, Glanzstreifen (bei 5€; 10€ und 20€), Hologrammelemente und die optisch variable Farbe (bei 50€, 100€, 200€ und 500€) zu beachten.

Das Papier der Banknoten fühlt sich griffig und fest an. Durch eine besondere Drucktechnik lässt sich ein Relief ertasten.

Die einzelnen Sicherheitsmerkmale und Gegenüberstellungen von Original und Fälschung der Euro-Banknoten stellt die Deutsche Bundesbank auf ihrer Webseite detailliert dar (Link).

Wie erkennt man falsche Euro-Münzen?

Falschmünzen sind nur sehr schwer erkennbar. Es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass in den meisten Fällen das Prägebild und die Randbeschriftung unscharf dargestellt sind. Auch mit der Farbgebung der echten Euro-Münzen haben manche Fälscher Probleme. Die einzelnen Sicherheitsmerkmale und Gegenüberstellungen von Original und Fälschung der Euro-Münzen stellt die Deutsche Bundesbank auf ihrer Webseite detailliert dar (Link).

Bei Geschäften mit Bargeldsummen ab einer gewissen Größe, die außerhalb der normalen Ladengeschäfte geführt werden, sollte man Kaufverträge fertigen. Die dort angegebenen Personalien des Geschäftspartners lassen sich anhand von Ausweispapieren prüfen. Bekommt man dann trotzdem Falschgeld, hat die Polizei einen namentlich bekannten Täter der zur Verantwortung gezogen werden kann und man selbst weiß von wem man den entstandenen Schaden einfordern darf.

Wie groß ist die Gefahr, Falschgeld zu erhalten?

Die Gefahr ist recht gering. Die regelmäßigen Presseveröffentlichungen der Deutschen Bundesbank geben einen Überblick über die deutschlandweite Verbreitung von Falschgeld. Dazu muss man wissen, dass Thüringen regelmäßig unter dem von der Deutschen Bundesbank für Deutschland angegebenen Wert von Fälschungen pro 10.000 Einwohnern liegt. Durchschnittlich kommen nur vier von 10.000 Thüringern mit Falschgeld in Berührung.

 Macht man sich strafbar, wenn man, ohne es zu wissen, irgendwo mit Falschgeld bezahlt?

Nein, falls man fahrlässig, also ohne dies zu wissen und zu wollen, Falschgeld zum Bezahlen nutzt, dann ist dies grundsätzlich nicht strafbar. Dennoch kann die Polizei natürlich erst einmal nicht davon ausgehen, das jeder nur fahrlässig handelt. Es wird ein Verfahren eröffnet, in dem man auch Rede und Antwort stehen muss.

Welche Gesetzestexte sind für den Umgang mit Falschgeld wichtig?

Das Inverkehrbringen von Falschgeld und weitere betroffene Straftaten sind im achten Abschnitt des Strafgesetzbuches §§ 146 ff. StGB mit Strafe bedroht.

 Wie gelangt Falschgeld normalerweise in den Zahlungsverkehr? Wo muss man besonders vorsichtig sein?

Falschgeld wird oftmals in Geschäften durch den Kauf einfacher Sachen in den Zahlungsverkehr gebracht. Wenn jemand eine geringwertige Sache mit einem wesentlich höherwertigen Schein bezahlen möchte, sollte das Verkaufspersonal aufmerksam werden und sich die Zeit nehmen um die Banknote mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auf Echtheit prüfen. Oftmals wird beispielsweise versucht Güter im Warenwert unter 5,- Euro mit einem 50,- Euro Schein zu bezahlen.

 Besteht am Bankautomat die Gefahr, dass Falschgeld ausbezahlt wird?

Nein, diese Gefahr besteht grundsätzlich nicht. Die Banken prüfen sehr verantwortungsvoll bevor Scheine in Geldautomaten ausgezahlt werden. In Thüringen ist kein Fall bekannt, bei dem nachweislich auf diese Weise Falschgeld ausgegeben wurde.

 Wenn man selbst mit Falschgeld bezahlt wurde, was muss man tun?

Man ist in diesem Fall Opfer einer Straftat geworden. Wie auch bei jeder anderen Straftat ist eine Anzeige bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle das richtige Mittel um seine Rechte zu wahren.

 Wenn man das Falschgeld erkannt und zur Polizei gebracht hat, bekommt man den Wert des Geldes erstattet?

Nein, das Falschgeld ist Beweismittel in einem Strafverfahren. Die Polizei wird versuchen, mithilfe dieser Spur den Täter zu fassen.  Wenn man sich jedoch dafür entscheidet, diesen Verlust zu begrenzen, indem man damit im nächsten Geschäft bezahlen möchte, macht man sich strafbar. Dies ist dann kein fahrlässiges Handeln mehr und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

Wer mit Falschgeld bezahlt wurde, hat also Pech gehabt?

Wenn die Polizei den Täter fassen konnte, kann man von diesem den entstandenen Schaden zurück fordern. Dies ist auch auf dem Wege der Zivilklage einklagbar.

Time-Sharing

Urlaub zum Nulltarif, Urlaub in den eigenen vier Wänden, Tauschmöglichkeiten weltweit, Geld günstig angelegt! - dies sind nur einige Argumente, mit denen für Time-Sharing geworben wird. Gerade die ausgelassene Urlaubsstimmung am Urlaubsort wird für die Anwerbung von Kunden genutzt. Die Möglichkeit Urlaubstester zu werden oder die Aussicht auf einen Gewinn werden als Lockmittel eingesetzt, um in gelöster Atmosphäre in Verkaufsbüros die Vorteile von Time-Sharing aufzuzeigen und bei Filmen und Sekt soll dann ein Vertrag unterschrieben werden.

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Taschendiebstahl

Gerade zum Schlussverkauf oder vor Feiertagen ist Einkaufszeit und wer kennt das nicht, Gedränge in den Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Doch gerade hier ist das ganzjährige Betätigungsfeld für Zeitgenossen, die unter dem "Einkaufsbummel" etwas anderes verstehen und dazu vor allem Ihre Geldbörse benutzen möchten.

Daher beachten Sie folgende Tipps und bieten Sie diesen Ganoven keine Chance!

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Abzocke mit 0900er Telefonnummern

Immer mehr raffinierte Täter verlagern ihr kriminelles Handeln, unter Ausnutzung von 0900er Servicediensten, in den Telekommunikationsbereich. Die Opfer sind in allen Altersgruppen und Gesellschaftsschichten vertreten. Die finanzielle Schädigung wird sowohl über das Telefon als auch die Nutzung des Internets erreicht.

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Vorsicht vor dem "Enkeltrick"

Seit geraumer Zeit werden in Thüringen, als auch bundesweit verstärkt Betrugshandlungen festgestellt, in deren Folge vorwiegend ältere Menschen erheblich finanziell geschädigt wurden. Die Handlungen laufen überwiegend nach gleichen Muster ab.
In den Medien wurde unter dem Begriff "Enkeltrick" bereits gewarnt. Trotz umfangreicher Aufklärung kommen die Täter immer wieder zum Erfolg, so dass wir Sie auf diesem Weg um Unterstützung bitten, um Mitmenschen vor weiteren kriminellen Handlungen zu warnen.

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