
Es ist in jedem Fall besser, Straftaten zu verhindern, als Straftaten zu verfolgen und zu bestrafen. Deshalb hat das Landeskriminalamt Thüringen, gemäß § 18 der 2. Durchführungsverordnung des Polizeiorganisationsgesetzes für den Freistaat Thüringen u.a. die Aufgabe, die kriminalpolizeiliche Vorbeugungsarbeit der Thüringer Polizei zentral zu koordinieren sowie die Bevölkerung über Maßnahmen der Kriminalitätsverhütung technisch und verhaltensorientiert zu beraten. Fachleute nennen das Kriminalprävention. Die Kriminalprävention gehört zu den wichtigsten polizeilichen und gesamtgesellschaftlichen Aufgaben. Die Kriminalitätsentwicklung lässt sich aber nur dann positiv beeinflussen, wenn die Bevölkerung aktiv mitwirkt.
Die Ursachen für die Kriminalität kann die Polizei nicht allein bekämpfen. Das ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Dieser grundlegenden Erkenntnis trägt die Bildung von "Kriminalpräventiven Räten" Rechnung. In Thüringen sind bisher in verschiedenen Städten und Gemeinden Kriminalpräventive Räte entstanden. Die Praxis zeigt, dass sie ein geeignetes Instrumentarium zur Einflussnahme auf bzw. Beseitigung von Ursachen und Bedingungen der Kriminalität sind. Ihre personelle Zusammensetzung garantiert nicht nur Fach- und Sachkompetenz, sondern darüber hinaus die Berücksichtigung kommunaler Kriminalitätsschwerpunkte bei der Arbeit.
Aber auch in der technischen und verhaltensorientierten Beratung lässt sich Kriminalprävention verwirklichen.