Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Thüringer Landesfinanzdirektion

Inhalt

Verwertung von beweglichem Landesvermögen

Hierunter fällt der Verkauf der Dienstfahrzeuge des Freistaats Thüringen (außer Polizeifahrzeuge) und sonstiger beweglicher Gegenstände der Thüringer Behörden.

Die Fahrzeuge, die im Eigentum des Freistaats Thüringen stehen, werden vor der Aussonderung durch den Kraftfahrtechnischen Beamten begutachtet. Dieser stellt fest, ob das Fahrzeug aussonderungsreif ist.

Die Halterdienststelle hat die aussonderungsreifen Fahrzeuge bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle abzumelden und die Verwertung zu beantragen. Die Verwertung der Fahrzeuge erfolgt durch Versteigerung über die VEBEG (Verwertungsgesellschaft Bundeseigener Güter) oder über das Versteigerungsportal www.zoll-auktion.de. Die erzielten Erlöse werden als Allgemeines Landesvermögen im Haushalt vereinnahmt.

Icon externer Link www.zoll-auktion.de
Versteigerungsportal

Sonstige bewegliche Sachen (Mobiliar, Computertechnik etc.) der Thüringer Behörden werden, wenn noch ein Verkaufswert vorhanden ist, ebenfalls über die VEBEG oder über das Versteigerungsportal www.zoll-auktion.de angeboten. Auch diese Erlöse werden als Allgemeines Landesvermögen im Haushalt vereinnahmt.

In 2011 wurden 416.067 € aus der Veräußerung von Fahrzeugen und 19.743 € aus der Veräußerung von sonstigen beweglichen Sachen erzielt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2010 erhöhten sich die Veräußerungserlöse damit um mehr als 21 Prozent.

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Ansprechpartner für die Verwertung

Frau Fischer
Telefon: (0361) 37 80 789
E-Mail: Susanne.Fischer{at}lfd.thueringen{punkt}de

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Kraftfahrtechnischer Beamter

Herr Bielesch
Telefon: (0361) 37 80 762
E-Mail: Uwe.Bielesch{at}lfd.thueringen{punkt}de