
Die Justizzahlstelle in Gera ist als Außenstelle der Thüringer Landesfinanzdirektion zentral für die Einziehung der Gerichtskosten und weiterer Beträge nach der Justizbeitreibungsordnung zuständig.
Die Thüringer Gerichte und Staatsanwaltschaften berechnen die einzuziehenden Beträge und leiten sie zur kassentechnischen Abwicklung an die Justizzahlstelle weiter. Es handelt sich zum Beispiel um die Kosten für ein Klageverfahren, für die Eröffnung eines beim Amtsgericht hinterlegten Testaments oder für die Eintragung eines Eigentumserwerbs im Grundbuch.
Darüber hinaus ist die Justizzahlstelle für die Beitreibung der Kosten als Vollstreckungsbehörde im Sinne der Justizbeitreibungsordnung zuständig. Wird eine Kostenforderung nicht bezahlt, versendet die Justizzahlstelle eine Mahnung. Bleibt diese Zahlungserinnerung ohne Erfolg, werden Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt.