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Familienkasse / Kindergeld

Allgemeine Hinweise

Das Kindergeld gehört zum Steuerrecht und wird seit 1996 als vorweggenommene Steuervergütung festgesetzt und ausgezahlt. Zuständige Finanzbehörden sind die Familienkassen, die unter der Fachaufsicht des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) stehen - so auch die Landesfamilienkasse der Thüringer Landesfinanzdirektion. In der Rubrik "Fragen/ Antworten" haben wir für Sie allgemeine Hinweise zum Kindergeld zusammengestellt. Weitergehende Hinweise können Sie dem Merkblatt Kindergeld entnehmen sowie auf den Internetseiten des Bundeszentralamtes für Steuern nachlesen.

Externer Link Bundeszentralamt für Steuern

Falls Sie die gewünschten Informationen nicht finden, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Familienkasse.

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Merkblätter

Download-Icon Kurzmerkblatt zum Kindergeld 2012
Größe: 63072 Bytes

Download-Icon Kurzmerkblatt zum Kindergeld 2011
Größe: 62865 Bytes

Download-Icon Kurzmerkblatt zum Kindergeld 2010
Größe: 62791 Bytes

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Formulare für Berechtigte (nur für Landesbedienstete)

Download-Icon Antrag auf Kindergeld
Größe: 373223 Bytes

Download-Icon Antrag auf Kindergeld für ein weiteres Kind
Größe: 135261 Bytes

Download-Icon Veränderungsmitteilung
Größe: 212663 Bytes

Download-Icon Antrag auf Kindergeld für ein behindertes Kind
Größe: 239227 Bytes

Download-Icon Erklärung zum Ausbildungsverhältnis des über 18 Jahre alten Kindes
Größe: 214927 Bytes

Download-Icon Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes für Zeiträume ab dem 01.01.2012
Für Kinder über 18 Jahre gilt, dass Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes bestimmt oder geeignet sind, zum Wegfall des Kindergeldes führen, wenn sie den Grenzbetrag übersteigen.

Größe: 236165 Bytes

Download-Icon Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes für Zeiträume für 2011
Für Kinder über 18 Jahre gilt, dass Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes bestimmt oder geeignet sind, zum Wegfall des Kindergeldes führen, wenn sie den Grenzbetrag übersteigen.

Größe: 481820 Bytes

Download-Icon Erklärung zu den Verhältnissen eines über 18 Jahre alten Kindes für Zeiträume ab dem 01.01.2009
Für Kinder über 18 Jahre gilt, dass Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes bestimmt oder geeignet sind, zum Wegfall des Kindergeldes führen, wenn sie den Grenzbetrag übersteigen.

Größe: 299681 Bytes

Download-Icon Erklärung zu den Werbungskosten ab 2008 (bei nichtselbständiger Tätigkeit des über 18 Jahre alten Kindes)
Größe: 205479 Bytes

Download-Icon Erklärung zu den Werbungskosten für 2011 (bei nichtselbständiger Tätigkeit des über 18 Jahre alten Kindes)
Größe: 172978 Bytes

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Icon externer Link Bundeszentralamt für Steuern
Weitere Formulare finden Sie beim Bundeszentralamt für Steuern