
Vorsteher des Finanzamtes Erfurt Helmut Rohm und Präsident der Thüringer Landesfinanzdirektion Hans-Karl Rippel (v.l.n.r.)
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Im Rahmen der regelmäßigen Arbeitsbesuche in den Finanzämtern informierte sich der Präsident der Thüringer Landesfinanzdirektion, Hans-Karl Rippel, am 08. März 2012 über die Arbeit im Finanzamt Erfurt. Dabei wurden Gespräche mit dem Vorsteher, den Sachgebietsleitern und der örtlichen Personalvertretung geführt. Bedienstete eines Veranlagungsteilbezirkes, einer Arbeitnehmerstelle und der Rechtsbehelfsstelle hatten an diesem Tag Gelegenheit, in einem Gespräch mit Herrn Rippel ihre Vorschläge zur Optimierung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufe zu unterbreiten.
Am 22. November 2011 fand das traditionelle Jahresabschlusstreffen der Thüringer Finanzamtsvorsteher in der Landesfinanzdirektion statt. Neben einer Vielzahl von steuerfachlichen Themen wurde über den Sachstand und die aktuellen Probleme mit den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) informiert.
Für die Finanzamtsvorsteher bot sich im Rahmen des Arbeitstreffens auch die Gelegenheit, sich vom langjährigen Steuerabteilungsleiter des Thüringer Finanzministeriums, Herrn Ministerialdirigenten Erwin Tartler, zu verabschieden.
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Im Rahmen der regelmäßigen Arbeitsbesuche in den Finanzämtern informierte sich der Präsident der Thüringer Landesfinanzdirektion, Hans-Karl Rippel, am 21. September 2011 über die Arbeit im Finanzamt Jena. Dabei wurden Gespräche mit der Vorsteherin, den Sachgebietsleitern und der örtlichen Personalvertretung geführt. Bedienstete eines Veranlagungsteilbezirkes und einer Arbeitnehmerstelle hatten an diesem Tag Gelegenheit, in einem Gespräch mit Herrn Rippel ihre Vorschläge zur Optimierung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufe zu unterbreiten.
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Am 25. August 2011 wurde in der Thüringer Landesfinanzdirektion der Vertrag zur Übernahme, Anpassung und Pflege der Bayerischen Beihilfeabrechnungssoftware – kurz BayBAS – mit dem Bayerischen Landesamt für Finanzen unterzeichnet.
Dem Vertragsabschluss waren intensive Abstimmungen mit dem Vertragspartner vorausgegangen. Das neue Abrechnungsverfahren löst das bisherige Verfahren „ABBA“ ab und ist die Grundlage für die Einführung der neuen Beihilfeverordnung.