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Gleichstellungsgesetz
Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG)
vom 16. Dezember 2006
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Verwaltungsvorschrift zur Zusammensetzung und Arbeitsweise des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen entsprechend § 18 Abs. 1 S. 2 des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG)
Bildung eines Beirats zur Beratung der Landesregierung in Fragen der Behindertenpolitik -Landesbehindertenbeirat-
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