Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Landentwicklungsverwaltung

Inhalt

Was ist neu an LEADER?

Ziel

Tatkräftige Akteure aus Vereinen, Landwirtschaftsbetrieben und der Lokalpolitik, die ihre Dörfer als Stätten des Arbeitens, des Wohnens und des Lebens erhalten, gestalten und entwickeln wollen, stellen sich diesen Aufgaben. Gemeinsames Ziel der regional und lokal politisch Verantwortlichen und der Thüringer Landentwicklungsverwaltung ist es, die ländlichen Räume Thüringens gleichwertig zu entwickeln und damit lebenswert zu halten.

Strategie

Die Regionen benötigen dazu eigene und angepasste Entwicklungsstrategien, die die zahlreich vorhandenen, oft kleinräumigen Entwicklungskonzepte einbeziehen. Genau dies soll mit der bereits bekannten aber ab 2007 aufgewerteten LEADER-Methode erreicht werden. Dabei sind die Akteure bereits bestehender LEADER-Aktionsgruppen aufgefordert, sich neu aufzustellen und bereits jetzt alle in der Region vorhandenen Planungen und Konzepte zu sichten und zu bewerten.

Förderspektrum

War LEADER+ bislang ein eigenes Förderprogramm auch mit experimentellem Spielraum, so ist LEADER ab 2007 in der Förderung der Europäischen Union ein querschnittsorientierter methodischer Ansatz innerhalb des Landwirtschaftsfonds ELER für die ländliche Entwicklung. Dabei kann auf alle geeigneten Mainstream-Fördermaßnahmen der 3 Entwicklungsachsen zugegriffen werden. Mindestens 5 % der ELER-Mittel sollen über die LEADER-Methode realisiert werden. Dies entspricht einem Finanzvolumen von mindestens 35 Mio. €. Da aber vor allem die Maßnahmen der Integrierten ländlichen Entwicklung (ILE), Wegebau, Infrastrukturmaßnahmen und Dorferneuerung verstärkt über die LEADER-Methode umgesetzt werden sollen, wird das Fördervolumen für die Regionalen LEADER-Aktionsgruppen (RAG) höher sein. Die Förderung bezieht sich auch nach wie vor auf mögliche innovative Projekte. Darüber hinaus sollen Programme des EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) wie z. B. zur Revitalisierung von Brachflächen und regionale wirksame touristische Maßnahmen aber auch des ESF (Europäischer Sozialfonds) z. B. die Möglichkeiten des 2. Arbeitsmarktes über die LEADER-Methode für konkrete Projekte genutzt werden.

Partnerschaften

Die anstehenden Aufgaben und die Vielfalt der sich ergebenden Möglichkeiten zeigen, dass alle bei der ländlichen Entwicklung mitwirkenden Kräfte in den Regionen miteinander kooperieren müssen. Dazu gehören ohne Zweifel Partner wie Landkreise, Gemeinden, Fachbehörden ebenso wie Umweltverbände. Aber auch Wirtschafts- und Sozialpartner z. B. Vertreter von Handel und Banken, Kirchen, Jugend-, Frauen- und Seniorenorganisationen sollen die Basis der Akteure verbreitern.
Eine wichtige Rolle sollten dabei insbesondere auch die Vertreter des bäuerlichen Berufsstandes spielen.
Den sich bildenden Partnerschaften stehen vor allem die Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung, unterstützt durch die Landwirtschaftsämter, begleitend zur Seite.
Darüber hinaus existiert mit der Thüringer Vernetzungsstelle (THVS) LEADER eine Anlaufstelle, die unter Beachtung der spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten Thüringens die LEADER-Aktionsgruppen berät und qualifiziert.

 www.leader-thueringen.de

Zuständigkeiten

Im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz ist wegen der starken Verbindung zur Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) nunmehr die Abteilung 2,  Ländlicher Raum, Forsten Referat 23 Ländliche Entwicklungspolitik, LEADER, Flächenhaushaltspolitik , für LEADER zuständig.

Mit der Umsetzung in den Regionen befassen sich die Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera, Gotha und Meiningen.

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FILET

Die Umsetzung von LEADER in der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 ist in der FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen FILET im Gliederungspunkt 5.3.4 beschrieben.

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