Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Landentwicklungsverwaltung

Inhalt

Landwirtschaftlich staatlicher Grundbesitz

Verwaltung und Verwertung des landwirtschaftlichen staatlichen Grundbesitzes

Vor dem Hintergrund des grundlegenden Strukturwandels in den neuen Ländern kommt dem modernen Bodenmanagement eine große Bedeutung zu.

Staatlicher landwirtschaftlicher Grundbesitz im Freistaat Thüringen nach Kreisen
Staatlicher landwirtschaftlicher Grundbesitz nach Kreisen

Schwerpunkt war und ist aber die Privatisierung der ehemals volkseigenen Flächen.

Die von der Thüringer Landesregierung beschlossene Konzeption zur Verwaltung und Verwertung des landwirtschaftlichen staatlichen Grundbesitzes sieht die vorrangige Bereithaltung der landeseigenen Flächen für öffentliche Zwecke unmittelbar oder mittelbar als Tauschland vor. Dabei soll mit sparsamstem Einsatz der Mittel die ganzheitliche Strukturentwicklung im ländlichen Raum unterstützt werden. Im Interesse einer flächensparenden Siedlungsentwicklung ist es ein besonderes Anliegen brachgefallene landeseigene Flächen zu entwickeln. Dazu gehören auch bebaute ungenutzte Liegenschaften in mehr oder weniger desolatem Zustand, wie beispielsweise der Gutshof Großobringen.

Gutshof Großobringen
Verwertung des Gutshofes Großobringen

Die Thüringer Landgesellschaft (ThLG mbH) als das Siedlungsunternehmen des Freistaats ist mit der Verwaltung der landeseigenen Flächen beauftragt ist. Der Flächenpool umfasst ca. 8.500 ha.

Ihre Ansprechpartner sind

  • Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN)
    Abteilung 2 – Ländlicher Raum, Forsten  Referat 21 – Recht, Bodenwirtschaft und

 

  • Thüringer Landgesellschaft mbH

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