Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Landentwicklungsverwaltung

Inhalt

Umsetzung

Die Landnutzungskonflikte im Naturschutzgebiet „Dankmarshäuser Rhäden“, Wartburgkreis, wurden durch ein Flurbereinigungsverfahren gelöst. Die Landnutzungskonflikte im Naturschutzgebiet „Dankmarshäuser Rhäden“, Wartburgkreis, wurden durch ein Flurbereinigungsverfahren gelöst.
Foto: ALF Meiningen

Umsetzung durch Landentwicklung

Die Instrumente der Landentwicklung werden gezielt eingesetzt, um Landnutzungskonflikte im Grünen Band Thüringen zu lösen.

Bisher wurden durchgeführt:

  • 16 Agrarstrukturelle Entwicklungsplanungen (AEP) – bzw. seit 2004 - Integrierte Ländliche Entwicklungskonzepte (ILEK) und Regionalmanagements,
  • 29 Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (Flurneuordnung), damit erfolgt auf ca. 170 km eine Bodenordnung.

Eigentums- und Nutzungsverhältnisse wurden geklärt, eine Harmonisierung von ökologischen und agrarstrukturellen Belangen erreicht sowie Pflege- und Entwicklungskonzepte im Konsens mit allen Beteiligten umgesetzt.
Durch unterschiedliche Interessen von Naturschutz, Landwirtschaft und Forst sowie touristische Nutzung ergeben sich zwangsläufig Konflikte. Diese lassen sich meist nur durch gezieltes Bodenmanagement, Flächentausch, Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen und durch externe Moderatoren lösen.

Die externen Moderatoren kommen in den lokalen Arbeitsgruppen zum Einsatz. In diesen werden, im Sinne einer gezielten Biotopentwicklung, Nutzungs- und Pflegeempfehlungen erarbeitet und mit den zuständigen Fachbehörden, Interessenverbänden, Landwirten und Bürgern abgestimmt.

Erhaltung des Offenlandes auf der Gobert, Landkreis Eichsfeld Erhaltung des Offenlandes auf der Gobert, Landkreis Eichsfeld
Foto: ALF Gotha

Umsetzung durch Biotopentwicklung

Die jahrzehntelange Abgeschiedenheit des Grenzstreifens und des grenznahen Raumes hat die Entwicklung zu einem für Mitteleuropa einzigartigem Biotopverbundsystem – einer Perlenkette der Natur – ermöglicht. Dieses Band hat sich zu einem Refugium für die Natur entwickelt. Es reicht mit seinen zahlreichen Verbindungsachsen wie Gewässerläufen und Gehölzstreifen weit in die angrenzenden Landschaften hinein. Naturnahe Vegetationsstrukturen gliedern die angrenzenden Wirtschaftsflächen und verbinden die einzelnen Biotope untereinander.
Viele in ihrem Bestand stark bedrohte oder seltene Tier- und Pflanzenarten, wie der Schwarzstorch und das Braunkehlchen, haben dort ein bedeutendes Rückzugsgebiet. Vögel nutzen das Band als Rastgebiet während ihres Zuges. Seltene Pflanzen, wie das Helm-Knabenkraut, die in anderen Teilen Thüringens kaum noch vorkommen, finden einen Lebensraum. Es lohnt sich daher, das Grüne Band als unverwechselbaren Naturraum zu erhalten.
Der Bund Naturschutz in Bayern e. V. hat, gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz, in den Jahren 2001/2002 eine Bestandsaufnahme der Flächen im Grünen Band durchgeführt. Diese ergab für Thüringen ca. 90 Prozent weitgehend intakte Flächen. Dabei wurden für Thüringen sieben Schwerpunktgebiete von bundesweiter Bedeutung ausgewiesen.
 

Ohne Pflege wertvoller Abschnitte droht Verbuschung Ohne Pflege wertvoller Abschnitte droht Verbuschung
Foto: TMLFUN

Diese großräumig zusammenhängenden Gebiete mit naturschutzfachlich wertvollen Lebensräumen, die erhalten und weiterentwickelt werden sollen, sind:

  • Offenland von Lindewerra bis Treffurt (44 km),
  • Ulsteraue bis Geisa (17 km),
  • Kuppen – Rhön (42 km),
  • der Raum Henneberg bis zur Schlechtsarter Schweiz (50 km),
  • Abschnitt Bischofsau bis Hönbach
  • Abschnitt Linder Ebene
  • Moschwitztal (gesamt 279 km).

Weitere sechs Gebiete auf 105 Kilometer Länge wurden als landesweit bedeutsam deklariert.

Generell kommt der extensiven Landbewirtschaftung große Bedeutung zu. Mit dieser Form der Landnutzung, die durch zahlreiche Maßnahmen der Landschaftspflege ergänzt wird, leisten die Landwirtschaftsbetriebe, Vereine, Verbände, Privatpersonen und Kommunen einen entscheidenden Beitrag zur Erhaltung und Gestaltung des Grünen Bandes Thüringen.

Eine Förderung kann nach den Programmen des Vertragsnaturschutzes gewährt werden.

  • Programm zur Förderung umweltgerechter Landwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege in Thüringen (KULAP 2007), Teil Naturschutz
  • Programm zur Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen (NALAP)
  • Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL)