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Geschichte

Seit den 1960er Jahren trennte die Grenze die ehemalige Sowjetische Besatzungszone von denen der westlichen Alliierten, sie war nahezu unüberwindlich. In der DDR war der Begriff „Staatsgrenze“ gebräuchlich. Die in der BRD übliche Bezeichnung „Zonengrenze“ verdeutlichte, dass die DDR zwar staatsrechtlich (Grundlagenvertrag 1972), aber nicht völkerrechtlich anerkannt war.

Auf 1.393 Kilometer verlief der “Eiserne Vorhang“ mit Zäunen, Mauern, Selbstschussanlagen, KFZ-Sperrgräben, Wachtürmen und Personenminen durch Deutschland. Hier stießen die Militärblöcke NATO und Warschauer Pakt aneinander.

Nach der Definition des Grünen Bandes umfasst dieses die Abgrenzung zwischen ehemaliger Grenzlinie und Kolonnenweg. Dieser, meist Spurplattenweg, diente den patrouillierenden Grenztruppen der DDR zur Überwachung der Grenzanlagen mittels Kraftfahrzeugen und Hundetrupps.

Die innerdeutsche Grenze, <br>Schematische Darstellung des Bundesgrenzschutzes, 1984 Die innerdeutsche Grenze,
Schematische Darstellung des Bundesgrenzschutzes, 1984

1 Grenzverlauf
2 Hinweisschild
3 Grenzsäule
4 beräumter Grenzstreifen
5 Streckmetallzaum, 3 m, teilweise auch als Mauer
6 Durchgang, Durchfahrt
7 KFZ-Sperrgraben (2m)
8 Kontrollstreifen zur Spurensicherung (6m)
9 Kolonnenweg (Spurbahn meist Betonlochplatten)
10 Lichttrasse
11 Anschlusssäule für erdverkabeltes Grenzmeldenetz
12 Beobachtungsturm
13 Beobachtungsturm
14 Führungsturm
15 Beobachtungsbunker
16 Hundelaufanlage mit Laufseil
17 Zaun mit Signalanlagen (akustisch, elektronisch)
18 Stromverteilung und Schalteinrichtung
19 Hundlaufanlage
20 Durchfahrt
21 Betonsperrmauer, Sichtblende an Ortschaften, 3m
22 Kontrollpunkt