
Landschaft erleben
In den Naturräumen Thüringens besteht weiterhin ein großer Bedarf an der Neuanlage von Gehölzpflanzungen und an der Errichtung landschaftsbelebender Anlagen, die nicht zuletzt dem Erosionsschutz dienen.
Neben der nachhaltigen Verbesserung der agrarstrukturellen Verhältnisse durch Verminderung von Wind- und Wassererosion dient die Neuanlage von Gehölzstreifen und von sonstigen landschaftsverträglichen Anlagen obendrein dem Aufbau lokaler Biotopverbundsysteme.
So sind auch sonstige landschaftsverträgliche Anlagen, wie z. B.
Flutmulden, Steinriegel, Erdwälle und Grünlandstreifen durch ihre Mehrfachfunktion charakterisiert. Sie sind geeignet, ökologisch und landschaftsästhetisch aufzuwerten und gleichzeitig gezielt als Maßnahmen zum Schutz des Bodens vor Wasser- und Winderosion zu wirken.
Rechtzeitig Antrag auf Förderung stellen
Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Wasser- und Bodenverbände und vergleichbare Körperschaften können einen Antrag auf Förderung beim zuständigen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung stellen.
Die Förderhöhe beträgt max. 65% bei Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie Wasser- und Bodenverbänden und vergleichbaren Körperschaften und max. 45 % bei natürlichen Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts. Neben den naturschutz- und bodenschutzfachlichen Kriterien zur Auswahl von Flächen und Maßnahmen wird besonderes Augenmerk auf die eigentumsrechtliche Unbedenklichkeit gerichtet. Die Maßnahmen, insbesondere Pflanzungen, werden ausschließlich auf Grundstücken umgesetzt, die im Eigentum der Zuwendungsempfänger, zumeist Kommunen, liegen.
Ihre Ansprechpartner sind
…das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN)
Abteilung 2 – Ländlicher Raum, Forsten Referat 23 – Ländliche Entwicklungspolitik, LEADER, Flächenhaushaltspolitik und
… das jeweils zuständige Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung (ALF) in Gotha, Gera oder Meiningen
Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung
veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 17/2011 vom 26.04.2011