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Nahwärme- oder Biogasleitungen

Dezentrale Versorgung mit erneuerbaren Energien (Nahwärme- oder Biogasleitungen)


Die Möglichkeit der Förderung von Nahwärme- oder Biogasleitungen bietet der GAK-Rahmenplan in den Grundsätzen für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung – Teil A.

Diese Förderung ist bereits Bestandteil der geltenden Thüringer Richtlinie "Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung" (ILE) und wird für 2009 erstmals angeboten.

Anliegen der Förderung ist es, durch die dezentrale Versorgung mit erneuerbaren Energien, umweltfreundliche Lösungen zur Energieversorgung im ländlichen Raum zu erreichen, indem u. a. die Abwärme von Biogasanlagen genutzt wird.

Durch derartige dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen kann der Anschluss von öffentlichen und/oder privaten Abnehmern von Nahwärme oder Biogas in Dörfern oder Teilen davon erreicht und damit deren Entwicklung gesichert werden.

Energieerzeugungsanlagen werden nicht mit ILE-Mitteln gefördert. Lediglich Rohrleitungen und damit im Zusammenhang stehende Ausrüstungen sowie Rohrgräben von der Erzeugungsanlage bis zu den Verbrauchern sind förderfähig.

Antrags- und Bewilligungsbehörden sind die Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung.

 

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