
Neue Wege braucht das Land
Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen sind ein wichtiges Instrument zur nachhaltigen Erschließung von landwirtschaftlichen und touristischen Entwicklungspotentialen im Rahmen der Einkommensdiversifizierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Hierbei haben zweckmäßig geführte und ausreichend befestigte ländliche Wege in Verbindung mit einem funktionsfähigen öffentlichen Straßennetz eine besondere Bedeutung für die Wirtschaftskraft und die Lebensfähigkeit ländlicher Räume.
Multifunktionale ländliche Wege dienen neben der rationellen Erschließung landwirtschaftlicher Grundstücke der zügigen Anbindung landwirtschaftlicher Betriebsstätten an das Straßennetz. Sie dienen weiterhin der Entflechtung des landwirtschaftlichen Verkehrs
sowie des Fußgänger- und Radfahrverkehrs vom übrigen Straßenverkehr und tragen somit zur Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit bei. Grundsätzlich stellt die Agrarlandschaft mit ihrem befahr- und begehbaren Wegenetz auch einen nicht zu unterschätzenden Erholungs- und Erlebnisraum dar.
Ländliche Wege sind bei einer Einbindung in das Landschaftsbild gliedernde und gestaltende Elemente der Kulturlandschaft. Sie tragen mit Wegeseitenstreifen und Gräben sowie begleitenden Pflanzungen zu ökologisch wertvollen Biotopverbundsystemen bei.
Förderbare ländliche Wege sind unter Beachtung der „Richtlinie für den ländlichen Wegebau“ (RLW 1999) so zu bemessen, dass langfristig den erforderlichen Verkehrsbelastungen durch den land- und forstwirtschaftlichen und ggf. auch sonstigen Verkehr, z. B. für Anlieger entsprochen werden kann. In der Regel werden dabei nur einspurige Wege mit 3 m breiter Fahrbahn gefördert.
Rechtzeitig Antrag auf Förderung stellen
Gemeinden und Gemeindeverbände können einen Antrag auf Förderung über die örtlich zuständige regionale Aktionsgruppe LEADER beim zuständigen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung bis zum 31.10. eines Jahres stellen.
Gefördert werden die Aufwendungen für den Ausbau bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter Wege und die erforderlichen Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen. Die Förderhöhe beträgt unter Betrachtung bauweisenabhängiger Obergrenzen 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei innovativen oder besonders raumwirksamen Projekten können die Zuschüsse um bis zu 10% erhöht werden.
Bitte beachten Sie, dass der Zuwendungsempfänger Eigentümer des Wegegrundstückes sein muss.
Ihre Ansprechpartner sind
… das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN)
Abteilung 2 – Ländlicher Raum, Forsten, Referat 24 – Flurneuordnung, Dorfentwicklung, Ländliche Infrastruktur und
… das jeweils zuständige Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung (ALF) in Gotha, Gera oder Meiningen
Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung
veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 17/2011 vom 26.04.2011