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Beispiel Flurbereinigungsverfahren

Flurbereinigungsverfahren Teistungen, Eichsfeldkreis

Ausgangssituation

Der Speicher "Glockengraben" in der Gemarkung Teistungen wurde 1986 als Brauchwasserspeicher zu Beregnungszwecken errichtet. Gemäß damaliger Rechtssituation blieben dabei die Eigentumsverhältnisse an den von der Maßnahme betroffenen Grundstücken unberücksichtigt. Nach der politischen Wende verlor der Speicher seine ursprüngliche Funktion und wurde
zunehmend und ungeregelt für Freizeit- und Erholungszwecke genutzt.

Die sich daraus für die Gemeinde Teistungen ergebenden Probleme sowie die zunehmenden Forderungen der betroffenen Grundeigentümer nach Rückgabe der überstauten Flächen oder finanzieller Entschädigung veranlassten die Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld 1992 beim ALF Gotha einen Antrag auf Regelung der Eigentumsverhältnisse zu stellen.


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Ausgangssituation

Das Verfahren

Die weiteren Gespräche, Beratungen, Ortstermine und Voruntersuchungen führten dann 1994 zur Anordnung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens nach § 86 FlurbG Teistungen, mit folgenden Zielstellungen:

  • Hilfe für die Landwirtschaft
  • Unterstützung der gemeindlichen Entwicklung
  • Umsetzung von Zielen des Naturschutzes und
  • Eine neue Verfügbarkeit des Bodeneigentums für den privaten Grundstückseigentümer

 

Durch eine offene vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Teilnehmergemeinschaft Teistungen, der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld, dem ALF Gotha und der Heinz Sielmann Stiftung mit Sitz im nahe gelegenen Gut Herbigshagen ist es gelungen, den ausschließlich technisch orientierten Speicher zu einer landespflegerisch und naturschutzfachlich bedeutsamen Wasser- und Uferfläche, mit einer weit über die Verfahrensgrenze wirkenden Ausstrahlung in die umgebende Region, zu entwickeln.
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Aktuelle Situation
Für die Landwirtschaft erleichtert die neu gestaltete Feldflur und ein gut ausgebautes Wegenetz die Landbewirtschaftung.

Das neu geschaffene Wegenetz und die damit verbundenen Anlagen stehen gleichermaßen allen Bürgerinnen und Bürgern für Freizeit und Erholung zur Verfügung.

Für den Naturschutz wurden große Wasserflächen und rechtlich gesicherte Uferbereiche ausgewiesen, in denen Amphibien, Vögel und Fische ungestört leben können.

Die von dem Speicher betroffenen Bodeneigentümer erhielten im Verfahrensgebiet Ersatzland oder, wenn dies nicht gewünscht war, eine entsprechende Geldentschädigung.

Was geschieht zur Zeit

Der aufgestellte Flurbereinigungsplan, indem alle Regelungen des Verfahrens zusammengefasst sind,
wird zur Bekanntgabe an die Beteiligten vorbereitet. 


Wie geht es weiter

Die Bekanntgabe des Flurberinigungsplanes erfolgt voraussichtlich im Herbst 2008.  

 

Daten zum Verfahren



Bodenordnung  
Verfahrensfläche 127 ha
davon LN 88 ha
Speicher- und Vordammbereich 13 ha
Anzahl der Teilnehmer 572
Eigentümer lt. Grundbuch  
vorher/nachher 177/105
Anzahl der Flurstücke  
vorher/nachher 420/218

Gemeinschaftliche Anlagen  
befestigte Wege 5 km
Erdwege 3 km
Anlage von Windschutzstreifen/Hecken 4 km
(gemeinsam mit Heinz Sielmann Stiftung)  
Landschaftspflege/ Pflanzmaßnahmen 4 ha
(gemeinsam mit Heinz Sielmann Stiftung)  
zusätzlich 1 Fußgängerbrücke u.  
1 Schutzhütte für Wanderer  
Parkplatz 0,1 ha

Kosten und Finanzierung  
Gesamtkosten 486 T€
Eigenleistung 62 T€
Zuschuss EU/Bund/Land 374 T€
Beiträge der  Heinz Sielmann Stiftung 50 T€