Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Landentwicklungsverwaltung

Inhalt

Beispiel Freiwilliger Landtausch

Neuordnung der Eigentumsverhältnisse durch Freiwilligen Landtausch nach §§ 64/54 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
Gangloffsömmern, Landkreis Sömmerda

1. Ausgangssituation

In der Gemarkung Gangloffsömmern hatte die ehemalige Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) „August Fröhlich“ 1974 eine Sauenzuchtanlage für ca. 370 Tiere errichtet. Der Bau der Stallanlage erfolgte auf der Grundlage des LPG-Gesetzes auf fremdem Grund und Boden. Zu Gunsten des Rechtsnachfolgers, der „Hopfen, Ackerbau und Tierproduktionsgenossenschaft Gangloffsömmern e. G.“ wurde an den Gebäuden selbständiges Eigentum festgestellt. Das Unternehmen ist inzwischen mit der „Agrargenossenschaft Weißensee e. G.“ verschmolzen. Im Mai 2002 stellte die Agrargenossenschaft einen Antrag auf Zusammenführung von Boden- und Gebäude- bzw. Anlageneigentum für die Sauenzuchtanlage beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung (ALF) Gotha.

Gangloff_stall
Stallanlage

2.  Das Verfahren

Mit der Durchführung der notwendigen Vorarbeiten zur Problemermittlung und Erarbeitung eines Lösungskonzeptes beauftragte das ALF im gleichen Jahr die Thüringer Landgesellschaft mbH (ThLG). Innerhalb eines vorläufigen Untersuchungsgebietes entwarf die ThLG mit den beteiligten Bodeneigentümern und dem Agrarunternehmen als Gebäudeeigentümer einen Tauschplan, der eine einvernehmliche Regelung des bislang getrennten Eigentums an Grundstücken und Gebäuden vorsieht:

  1. Der Gebäudeeigentümer erhält alle Grundstücksflächen, die mit Gebäuden und Anlagen überbaut bzw. als sogenannte Funktionsfläche für den landwirtschaftlichen Betrieb unabdingbar sind.
  2. Die weichenden Bodeneigentümer erhalten als wertgleichen Ersatz entweder Tauschland und/oder eine Geldabfindung.
  3. Die von der Stallanlage überbaute Wegefläche wird gegen die benötigte Fläche für die neue Wegführung getauscht.
  4. Ein Flächentausch zwischen der Gemeinde und dem Agrarunternehmen, durch den die Gemeinde ein mit dem Feuerwehrgerätehaus überbautes Grundstück in der Ortsmitte gegen ein als Funktionsfläche der Sauenzuchtanlage benötigtes Flurstück tauscht, wird ermöglicht.

Auf der Grundlage dieses in schriftlichen Vereinbarungen fixierten Verhandlungsergebnisses wurde durch das ALF Gotha im Dezember 2004 der Freiwillige Landtausch Gangloffsömmern angeordnet. Das Verfahrensgebiet umfasst 31 Flurstücke mit ca. 13,8 ha. Es sind 7 Eigentümer beteiligt.

3.  Ziele des Verfahrens

Der Anordnungsbeschluss beinhaltet folgende Verfahrensziele:

  • Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden
  • Eigentumsneuordnung, die gewährleistet, dass der Betrieb auf gesicherter Eigentumsbasis standortgerecht wirtschaften kann
  • Zukunftsorientierte Neugestaltung des Verfahrensgebietes

4. Vermessung

Nach der Anordnung des Verfahrens wurden die erforderlichen Vermessungsarbeiten für die neuen Grundstücke durch einen ÖbVI im Auftrag des ALF ausgeführt.

5. Tauschplan

Die ThLG, die mit der weiteren Verfahrensdurchführung beauftragt war, erstellte auf der Grundlage der Tauschvereinbarungen und der Vermessungsergebnisse den Tauschplan. Diesen konnten alle Beteiligten in einem gemeinsamen Anhörungstermin im Mai 2006 abschließend unterzeichnen.

6. Abschluss des Verfahrens

Nach der Unterzeichnung des Tauschplanes veranlasste das Amt die Berichtigung der öffentlichen Bücher. Ende August 2006 waren Kataster und Grundbuch berichtigt und damit der Freiwillige Landtausch abgeschlossen.