
Flurneuordnung – mehr als Eigentumsregelung
Die Flurneuordnungsverfahren
sind wichtige Instrumente der Landentwicklung.
Flurneuordnungsverfahren haben in Deutschland eine lange Tradition. Gemeinheitsteilung, Separation oder Verkopplung waren seit dem 19. Jahrhundert Verfahren, deren Ziel die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft waren.
Mittlerweile hat sich die Zielstellung der Flurneuordnung geändert.
Die Verfahren sind verstärkt in den Dienst der integrierten Entwicklung der ländlichen Räume zu stellen. Neben der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft geht es dabei zunehmend um die Lösung von Landnutzungskonflikten, die gemeindeübergreifende Dorfentwicklung, die Umsetzung der Agenda 21 und die eigentums-, sozial- und umweltverträgliche Einbindung von infrastrukturellen Großvorhaben in das Wirkungsgefüge ländlicher Räume. Flurneuordnungsverfahren können in der Feldlage, in der Ortslage und in Waldgebieten durchgeführt werden.
Die wesentlichen Komponenten der Flurneuordnung
1. Neuordnung des Eigentums
Die Neuordnung des Eigentums dient der Schaffung in Größe und Lage geeigneter Grundstücke. Die Zusammenlegung der Grundstücke eines Eigentümers beseitigt die Besitzzersplitterung. Durch einen Flächentausch können Landnutzungskonflikte aufgehoben werden. Grundstücke erhalten eine rechtliche Erschließung.
Als Grundlage für die Neuordnung der rechtlichen Verhältnisse einschließlich der Wahrung der öffentlichen Interessen bei der Neugestaltung des Verfahrensgebietes sind die Beteiligten am Verfahren zu ermitteln (Legitimation). Diese Ermittlung dient in erheblichem Maße der Feststellung der Eigentumsverhältnisse.
Die Vermessungen der neuen Grundstücke dienen der vorübergehenden Führung des Flurbereinigungsplanes als amtliches Verzeichnis der Grundstücke nach § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung und letztlich zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters. Die Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung sind aufgrund § 8 abs. 2 Nr. Thüringer Katastergesetz befugt, solche Katastervermessungen ausführen bzw. im Wege der Vergabe ausführen zu lassen.
2. Planung und Realisierung investiver Maßnahmen
Die zur Erreichung der Ziele der Flurneuordnung erforderlichen investiven Maßnahmen werden in einem Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischen Begleitplan planfestgestellt und anschließend umgesetzt. Neben dem Aufbau eines den heutigen Anforderungen gerecht werdenden Wegnetzes und weiteren gemeinschaftlichen Anlagen, wie zum Beispiel Gräben, Durchlässe und Stützmauern mit den zugehörigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, sind dabei insbesondere weitere bodenschützende und –verbessernde Maßnahmen und Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Gewässerentwicklung vorzusehen.
Verfahrensarten
Das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
… beinhaltet 5 verschiedene Verfahren:
In Thüringen werden die Eckwerte der mittelfristigen Planung der Flurbereinigungsverfahren im Flurbereinigungsprogramm zusammengefasst.
aktuelles Flurbereinigungsprogramm
Größe: 1607102 Bytes
Flurbereinigungsverfahren Teistungen
Die bei den Flurneuordnungsverfahren entstehenden Ausführungskosten werden von EU, Bund und Land umfangreich gefördert.
Das Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
… beinhaltet 2 verschiedene Verfahren:
Die Verfahren zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz dienen in den neuen Ländern vorrangig der Zusammenführung von getrenntem Eigentum an Boden und Gebäuden bzw. Anlagen. Die in der DDR-Zeit entstandenen und mit dem Einigungsvertrag übernommenen besonderen Eigentumsverhältnisse, zum Beispiel bei landwirtschaftlichen Anlagen, werden in diesen Verfahren in BGB-konforme Verhältnisse überführt. Dadurch werden Investitionshemmnisse beseitigt und Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen.
Bodenordnungsverfahren Unterlemnitz
Freiwilliger Landtausch Gangloffsömmern
Die Kosten des Verfahrens zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse trägt das Land.
Ihre Ansprechpartner sind
…das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN)
Abteilung 2 – Ländlicher Raum, Forsten, Referat 24 – Flurneuordnung, Dorfentwicklung, Ländliche Infrastruktur und
… das jeweils zuständige Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung (ALF) in Gotha, Gera oder Meiningen
Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung
veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 17/2011 vom 26.04.2011