
Grundlagen und Ziele des Programms
Das Integrierte ländliche Entwicklungskonzept stellt in der Weiterentwicklung der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanungen (AEP) eine Grundlage für die Integrierte ländliche Entwicklung in Thüringen dar. Es dient der Erarbeitung einer Entwicklungsstudie für räumlich begrenzte Teile einer Region und bildet den Rahmen für einen abgestimmten und koordinierten Einsatz der investiven Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Die rechtliche Grundlage für eine Förderung bildet Artikel 52 d) i.V.m. Artikel 59 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 vom 20. September 2005.
Die Integrierten ländlichen Entwicklungskonzepte sollen spezifische Entwicklungsziele und Handlungsfelder benennen und ein Leitbild für das jeweilige Gebiet, innerhalb einer Region definieren. Hierbei werden insbesondere die Aktivierung lokaler Kräfte, die Vernetzung von Handlungen regionaler Akteure und die Herausstellung gemeinsamer Ziele für das Gebiet angestrebt. Das Integrierte ländliche Entwicklungskonzept ist im Rahmen seiner Zielsetzung inhaltlich mit bereits vorhandenen oder beabsichtigten Planungen, Konzepten oder Strategien abzustimmen. Der Abstimmungsprozess ist zu dokumentieren, und wird Konzeptbestandteil.
Ziel ist es, mit Integrierten ländlichen Entwicklungskonzepten
ILEK im Rahmen von LEADER
In Thüringen wird weitestgehend flächendeckend die
LEADER-Methode zum Einsatz kommen. Die jeweiligen Regionalen Aktionsgruppen (RAG) haben für ihre Region eine Regionale Entwicklungsstrategie (RES) erarbeitet, in der Ziele und Handlungsfelder für die Entwicklung der Region sowie Leitprojekte und deren Realisierungsmöglichkeiten dargestellt werden. Entsprechend dem konzeptionellen Ansatz in Thüringen sollen die Integrierten ländlichen Entwicklungskonzepte möglichst vollständig, jedoch auch weiterhin als eigenständiges Programm, über die LEADER-Methode realisiert werden. Das Integrierte ländliche Entwicklungskonzept soll sich insofern problemorientiert auf räumliche und thematische Schwerpunkte beschränken und so anlassbezogen die Regionale Entwicklungsstrategie der Regionalen Aktionsgruppen ergänzen. Dies erfordert einen unmittelbaren Abstimmungsprozess mit der bzw. den Aktionsgruppe/n der betroffenen Region.
Zuwendung und Antragstellung
Gefördert werden Gemeinden und Gemeindeverbände sowie öffentlich-private Partnerschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit im Sinne von Artikel 62 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005. Ein Integriertes ländliches Entwicklungskonzept kann mit bis zu 75 % der Kosten gefördert werden. Der Zuschuss je Konzept beträgt einmalig bis zu 50.000 €. Maßnahmen mit einem Kostenvolumen unter 10.000 € werden grundsätzlich nicht bezuschusst. Nicht zuwendungsfähig sind Beratungs- und Betreuungsleistungen der öffentlichen Verwaltung. Mit der Konzepterstellung sind ausschließlich qualifizierte Stellen außerhalb der öffentlichen Verwaltung zu beauftragen.
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses können laufend beim zuständigen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung gestellt werden.
Ihre Ansprechpartner sind
… das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN)
Abteilung 2 – Ländlicher Raum, Forsten, Referat 22 – Integrierte Ländliche Entwicklung
TMLFUN, Bereich Landentwicklung
… das jeweils zuständige Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung (ALF) in Gotha, Gera oder Meiningen
Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung
veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 17/2011 vom 26.04.2011