
Erhaltung und Entwicklung unserer Dörfer
In den ländlichen Räumen des Freistaates Thüringen hat sich in den vergangenen Jahren viel verändert. Neu- oder ausgebaute Straßen, sanierte öffentliche und private Gebäude und dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen belegen den politischen Willen, auch ländliche Regionen und ihre Dörfer wirtschaftlich und sozial voranzubringen. Der Einsatz des Instrumentes Dorferneuerung hat sich bei der Erhaltung und Entwicklung unserer ländlichen Räume als attraktive Wirtschafts- und Lebensstandorte im besonderen Maße bewährt. Die Dorferneuerung ist zum wirkungsvollen Planungs- und Umsetzungsinstrument für die ländlichen Siedlungen geworden.
Mit gezieltem Einsatz der Fördermittel können so u. a.:
• lokale Probleme aufgezeigt,
• Entwicklungsstrategien erarbeitet,
• die Einbindung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in die regionale Entwicklung gefördert,
• die Beschäftigungssituation nach Möglichkeit im ländlichen Raum verbessert,
• die Dörfer mit ihrem eigenständigen Charakter und ihrer kulturellen Vielfalt erhalten,
• eine angemessene verkehrliche und soziale Infrastruktur erhalten,
• die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt und
• die Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung verbessert werden.
Wollen Sie mehr wissen …
…auf folgenden Seiten erfahren Sie u. a. mehr zur Förderung der Dorferneuerung. Zu Wettbewerben und internationalen Verbindungen. Informieren Sie sich über Antragsmöglichkeiten, den Mitteleinsatz und dessen Umfang im Freistaat Thüringen.
Ergebnisse des Landeswettbewerbes 2009 "Unser Dorf hat Zukunft"
Ergebnisse des Landeswettbewerbes "Unser Dorf hat Zukunft" 2009
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Einsatz der Fördermittel
Die Dorferneuerung in Thüringen ist kommunale Selbstverwaltungsaufgabe und gleichzeitig wesentlicher Bestandteil der Strukturpolitik für den ländlichen Raum. Die Landesregierung unterstützt die Gemeinden seit 1991 durch die Förderung der Dorferneuerung. Im Zeitraum bis 2004 war die Förderung im Wesentlichen auf die Beseitigung gestalterischer, baulich-funktionaler Mängel in den ländlichen Siedlungen ausgerichtet, um den enormen Nachholbedarf und Investitionsstau abzubauen.
Ab Januar 2002 wurde Dorferneuerung so ausgerichtet, dass die Dorferneuerung verstärkt auf die Umsetzung dorfspezifischer Leitbilder und Entwicklungsziele wirkt. Vorrang haben seitdem ganzheitliche Maßnahmen, die eine dörfliche Entwicklung bewirken und mit anderen Vorhaben vor Ort oder in der Region abgestimmt sind.
Bis auf nachweislich dörfliche Entwicklung fördernde, wirtschaftliche und Arbeitsplätze schaffende Einzelmaßnahmen kommt die Dorferneuerung nur in als Förderschwerpunkten anerkannten Dörfern zum Einsatz. Anträge auf Anerkennung als Förderschwerpunkt können im Jahr 2010 für den Zeitraum 2013 -2017 gestellt werden.
Nach der Aufnahme eines Dorfes in das Programm beginnt eine Informations-, Beratungs- und Motivationsphase (IBM-Phase). Diese Phase umfasst etwa 18 Monate. Parallel dazu erstellt das von der Gemeinde selbst ausgewählte Planungsbüro die Dorfentwicklungsplanung. Auf die 5 darauf folgenden Jahre der Anerkennungszeit entfällt der eigentliche Bewilligungszeitraum. Da für weitere 2 Jahre Verpflichtungsermächtigungen erteilt werden können, beträgt die Förderzeit letztendlich insgesamt 7 Jahre. In dieser Zeit können die dringendsten kommunalen und privaten Entwicklungsmaßnahmen gefördert werden.
Für Orte, die aufgrund eines Flurbereinigungsverfahrens Förderschwerpunkt werden, beginnt der 5-jährige Anerkennungszeitraum mit der Vorlage der Dorfentwicklungsplanung.
Bei der Anerkennung werden vorrangig Dörfer mit integrierten Entwicklungsansätzen ausgewählt. Nur Dörfer mit notwendigen agrarstrukturverbessernden und die Wirtschaftskraft nachhaltig stärkenden Maßnahmen haben Chancen in das Förderprogramm aufgenommen zu werden. Ein weiteres Auswahlkriterium ist die nachweisliche Einordnung von Vorhaben der Ver- und Entsorgungsträger als Voraussetzung für nachfolgende Dorferneuerungsmaßnahmen.
Nach Anerkennung des Ortes als künftiger Förderschwerpunkt der Dorferneuerung sollen in der sich anschließenden IBM-Phase die Bürger durch Seminare und andere Veranstaltungen umfassend informiert und zur aktiven Mitwirkung an der Dorferneuerung motiviert werden, da Dorferneuerung nur erfolgreich ist, wenn sie von den Bürgern mitgestaltet und getragen wird. Eine erfolgreiche IBM-Phase trägt zur Stärkung des Gemeinschaftslebens im Dorf bei und fördert die breite Akzeptanz von Dorferneuerungsmaßnahmen.
Förderschwerpunkte 2011
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Förderschwerpunkte 2010 für den Zeitraum 2012-2016
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Hier einige Zahlen zur Förderschwerpunktsituation im Jahr 2011:
Zwischen 1991 und 2010 kamen insgesamt ca. 753 Mio. € der EU, des Bundes und des Landes zum Einsatz. Mit diesen Mitteln wurde die Förderung von ca. 65.000 kommunalen und privaten Vorhaben ermöglicht.
Der überwiegende Teil der Fördermittel wurde für die Erhaltung der ländlichen Bausubstanz verwendet. Einen weiteren Schwerpunkt stellen die Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse, Platzgestaltungen und die Erstellung von dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen dar, da diesbezüglich ein großer Handlungsbedarf in den Thüringer Dörfern besteht. Aber auch die Umnutzung leerstehender Gebäude, insbesondere von Scheunen und ehemaligen Ställen ist möglich.
Damit kann neben der Erhaltung vorhandener Bausubstanz, die wirtschaftliche Kraft der Orte durch umweltverträgliche Ansiedlung von dörflichem Handwerk gestärkt werden. Gleichzeitig erübrigt sich zusätzlicher Flächenverbrauch für entsprechende Neubauten.
Kooperation von Partnern zur Umnutzung ihrer Bausubstanz
Die Richtlinie "Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung" bietet auch eine Förderung der Kooperation von Land- und Forstwirten mit anderen Partnern im ländlichen Raum zur Einkommensdiversifizierung oder Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten und Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz an.
Anliegen ist es, durch die Förderung von gemeinsamen Investitionen von Landwirten und anderen Partnern im ländlichen Raum neue Innovationsmöglichkeiten zu erschließen. Das Wissen und die speziellen Kenntnisse von Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können so in Partnerschaften einfließen. Neue Ideen und Konzepte, die aus solchen Kooperationen entstehen, erschließen neue Einkommensquellen und sichern bzw. schaffen Arbeitsplätze.
Umnutzung unterstützt und sichert die Wirtschaftskraft land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, erleichtert deren Strukturwandel, hat investitions- und beschäftigungsfördernde Wirkungen und trägt zur Verbesserung der ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Grundlagen ländlicher Räume bei. Im Rahmen der Umnutzung werden investive Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz insbesondere für Wohn-, Handels-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, kulturelle, öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke gefördert, die dazu dienen, Arbeitsplätze zu sichern, neue Arbeitsplätze zu schaffen oder zusätzliche Einkommensquellen außerhalb der landwirtschaftlichen Produktion zu erschließen.
Anträge auf Vorhaben im Sinne von „Kooperation“ und „Umnutzung“ können unter Verwendung des auch für die Dorferneuerung geltenden Formulars laufend gestellt werden.
Weitere Informationen zur Dorferneuerung und –entwicklung einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen oder zu Kooperation und Umnutzung und deren Förderung finden Sie in den
Materialien zur Dorferneuerung
Antragsformular
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Vitalitätsprüfung
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Hinweise zum Ausfüllen der Vitalitätsprüfung
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Honorarregelung Dorfentwicklungsplanung im Freistaat Thüringen
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Orientierungshilfe für einen Beratungsvertrag zur Dorferneuerung
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Leitfaden zum Einsatz von Rechtsinstrumenten beim Umgang mit verwahrlosten Immobilien ("Schrottimmobilien")
herausgegeben vom BMVBS/BBSR, Bonn 2009
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Ihre Ansprechpartner sind
… das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN)
Abteilung 2 – Ländlicher Raum, Forsten Referat 24 – Flurneuordnung, Dorfentwicklung, Ländliche Infrastruktur und
… das jeweils zuständige Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung (ALF) in Gotha, Gera oder Meiningen
Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung
veröffentlicht im Staatsanzeiger Nr. 17/2011 vom 26.04.2011