Freistaat Thüringen Freistaat Thüringen - Landentwicklungsverwaltung

Inhalt

Dorferneuerung und –entwicklung

Dorferneuerung und –entwicklung einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen

Erhaltung und Entwicklung unserer Dörfer

In den ländlichen Räumen des Freistaates Thüringen hat sich in den vergangenen Jahren viel verändert. Neu- oder ausgebaute Straßen, sanierte öffentliche und private Gebäude und dorfgemäße Gemeinschaftseinrichtungen belegen den politischen Willen, auch ländliche Regionen und ihre Dörfer wirtschaftlich und sozial voranzubringen. Der Einsatz des Instrumentes Dorferneuerung hat sich bei der Erhaltung und Entwicklung unserer ländlichen Räume als attraktive Wirtschafts- und Lebensstandorte im besonderen Maße bewährt. Die Dorferneuerung ist zum wirkungsvollen Planungs- und Umsetzungsinstrument für die ländlichen Siedlungen geworden.

Dorfplatz Mörsdorf
Sanierter Ortskern von Mörsdorf
Foto: Falko Behr

Mit gezieltem Einsatz der Fördermittel können so u. a.:

• lokale Probleme aufgezeigt,
• Entwicklungsstrategien erarbeitet,
• die Einbindung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in die regionale Entwicklung gefördert,
• die Beschäftigungssituation nach Möglichkeit im ländlichen Raum verbessert,
• die Dörfer mit ihrem eigenständigen Charakter und ihrer kulturellen Vielfalt erhalten,
• eine angemessene verkehrliche und soziale Infrastruktur erhalten,
• die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt und
• die Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung verbessert werden.

Wollen Sie mehr wissen …

…auf folgenden Seiten erfahren Sie u. a. mehr zur Förderung der Dorferneuerung, zu Wettbewerben und internationalen Verbindungen. Informieren Sie sich über Antragsmöglichkeiten, den Mitteleinsatz und dessen Umfang im Freistaat Thüringen. 

Icon externer Link Europäische ARGE

Ergebnisse des Landeswettbewerbes 2009 "Unser Dorf hat Zukunft"

Download-Icon Ergebnisse des Landeswettbewerbes "Unser Dorf hat Zukunft" 2009
Größe: 5587563 Bytes

Förderung der Dorferneuerung und –entwicklung einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen

Einsatz der Fördermittel

Die Dorferneuerung in Thüringen ist kommunale Selbstverwaltungsaufgabe. Gleichzeitig ist sie Teil einer aktiven Strukturpolitik für den ländlichen Raum. Die Landesregierung unterstützt die Gemeinden seit 1991 durch die Förderung der Dorferneuerung. Im Zeitraum bis etwa 2004 war die Förderung im Wesentlichen auf die Beseitigung gestalterischer, baulich-funktionaler Mängel in den ländlichen Siedlungen ausgerichtet, um den enormen Nachholbedarf und Investitionsstau abzubauen.

Gumpelstadt
Dorfgerecht sanierte Gebäude in Gumpelstadt tragen zum Erhalt der Bausubstanz bei - Umbau ehemaliges Gasthaus "Zur Linde" Moorgrund
Foto:Falko Behr
Dorfgemeinschaftshaus in Oberndorf
Dorfgemeinschaftshaus in Oberndorf
Foto: Falko Behr

Die Förderung ist so ausgerichtet, dass die Dorferneuerung verstärkt auf die Umsetzung dorfspezifischer Leitbilder und Entwicklungsziele wirkt. Vorrang haben ganzheitliche Maßnahmen, die eine dörfliche Entwicklung bewirken und mit anderen Vorhaben vor Ort oder in der Region abgestimmt sind.

Bis auf nachweislich dörfliche Entwicklung fördernde, wirtschaftliche und Arbeitsplätze schaffende Einzelmaßnahmen kommt die Dorferneuerung nur in als Förderschwerpunkten anerkannten Dörfern zum Einsatz. Anträge auf Anerkennung als Förderschwerpunkt können im Jahr 2012 für den Zeitraum 2015 -2019 gestellt werden.

 Mit dem Förderschwerpunktprinzip können so

Entwicklungsstrategien erarbeitet,
die Dörfer mit ihrem eigenständigen Charakter und ihrer kulturellen Vielfalt erhalten,
die Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung verbessert,
eine angemessene verkehrliche und soziale Infrastruktur erhalten,
die Beschäftigungssituation nach Möglichkeit im ländlichen Raum verbessert,
die Einbindung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in die regionale Entwicklung gefördert und
die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt
 
werden.
 
In Umsetzung des ganzheitlichen Konzeptes können die Dorfentwicklungsplanung sowie Projekte zur
 
Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse, der dorfgerechten Verkehrsgestaltung - nicht jedoch in Neubau- und Gewerbegebieten,
Dorfökologie,
Erhaltung und Gestaltung Ortsbild prägender ländlicher Bausubstanz, u. a. auch zur Anpassung an heutige Wohn- und Arbeitsbedingungen,
bedarfsgerechten Ausstattung,
dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtung,
Umnutzung
u.a.m.
 
gefördert werden.
 
Nach der Aufnahme eines Dorfes in das Programm beginnt eine Informations-, Beratungs- und Motivationsphase (IBM-Phase). Diese Phase umfasst etwa 18 Monate und ist Vorbereitungs- und Planungsphase zugleich. Die Bürger sollen durch Seminare und andere Veranstaltungen umfassend informiert und zur aktiven Mitwirkung an der Dorferneuerung motiviert werden. Eine erfolgreiche IBM-Phase trägt zur Stärkung des Gemeinschaftslebens im Dorf bei und fördert die breite Akzeptenz von Dorferneuerungsmaßnahmen. Parallel dazu erstellt das von der Gemeinde selbst ausgewählte Planungsbüro die Dorfentwicklungsplanung. Auf die 5 darauf folgenden Jahre der Anerkennungszeit entfällt der eigentliche Bewilligungszeitraum. Da für weitere 2 Jahre Verpflichtungsermächtigungen erteilt werden können, beträgt die Förderzeit letztendlich insgesamt 7 Jahre. In dieser Zeit können kommunale und private Maßnahmen gefördert werden.
 
Für Orte, die aufgrund eines Flurbereinigungsverfahrens Förderschwerpunkt werden, beginnt der 5-jährige Anerkennungszeitraum mit der Vorlage der Dorfentwicklungsplanung.
 
Bei der Anerkennung werden vorrangig Dörfer mit integrierten Entwicklungsansätzen ausgewählt. Nur Dörfer mit notwendigen agrarstrukturverbessernden und die Wirtschaftskraft nachhaltig stärkenden Maßnahmen haben Chancen in das Förderprogramm aufgenommen zu werden. Ein weiteres Auswahlkriterium ist die nachweisliche Einordnung von Vorhaben der Ver- und Entsorgungsträger als Voraussetzung für nachfolgende Dorferneuerungsmaßnahmen.
 

Download-Icon aktuelle Förderschwerpunkte 2012
Größe: 246886 Bytes

Hier einige Zahlen zur Förderschwerpunktsituation im Jahr 2012:

  • Gegenwärtig sind 157 Dörfer als Förderschwerpunkte anerkannt.
  • Es wurden bislang rund 1.800 Dörfer, das sind weit über die Hälfte aller Thüringer Dörfer, im Rahmen der Dorferneuerung gefördert.

Zwischen 1991 und 2011 kamen insgesamt rund 810 Mio. € der EU, des Bundes und des Landes zum Einsatz. Mit diesen Mitteln wurde die Förderung von ca. 65.000 kommunalen und privaten Vorhaben ermöglicht.

Der überwiegende Teil der Fördermittel wurde für die Erhaltung der ländlichen Bausubstanz verwendet. Einen weiteren Schwerpunkt stellen die Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse, Platzgestaltungen und die Erstellung von dorfgemäßen Gemeinschaftseinrichtungen dar, da diesbezüglich ein großer Handlungsbedarf in den Thüringer Dörfern besteht. Aber auch die Umnutzung leerstehender Gebäude, insbesondere von Scheunen und ehemaligen Ställen ist möglich.

Damit kann neben der Erhaltung vorhandener Bausubstanz, die wirtschaftliche Kraft der Orte durch umweltverträgliche Ansiedlung von dörflichem Handwerk gestärkt werden. Gleichzeitig erübrigt sich zusätzlicher Flächenverbrauch für entsprechende Neubauten.

Fachwerkgebäude in Möhra - Wohnraum für junge Familien
Mit der Sanierung der ehemaligen Schule wurde Wohnraum für junge Familien in Möhra geschaffen
Foto: Falko Behr

Kooperation von Partnern zur Umnutzung ihrer Bausubstanz

Die  Richtlinie "Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung" bietet auch eine Förderung der Kooperation von Land- und Forstwirten mit anderen Partnern im ländlichen Raum zur Einkommensdiversifizierung oder Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten und Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz an.

Anliegen ist es, durch die Förderung von gemeinsamen Investitionen von Landwirten und anderen Partnern im ländlichen Raum neue Innovationsmöglichkeiten zu erschließen. Das Wissen und die speziellen Kenntnisse von Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können so in Partnerschaften einfließen. Neue Ideen und Konzepte, die aus solchen Kooperationen entstehen, erschließen neue Einkommensquellen und sichern bzw. schaffen Arbeitsplätze.

Umnutzung unterstützt und sichert die Wirtschaftskraft land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, erleichtert deren Strukturwandel, hat investitions- und beschäftigungsfördernde Wirkungen und trägt zur Verbesserung der ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Grundlagen ländlicher Räume bei. Im Rahmen der Umnutzung werden investive Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz insbesondere für Wohn-, Handels-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, kulturelle, öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke gefördert, die dazu dienen, Arbeitsplätze zu sichern, neue Arbeitsplätze zu schaffen oder zusätzliche Einkommensquellen außerhalb der landwirtschaftlichen Produktion zu erschließen.

Anträge auf Vorhaben im Sinne von „Kooperation“ und „Umnutzung“ können unter Verwendung des auch für die Dorferneuerung geltenden Formulars laufend gestellt werden.

Weitere Informationen zur Dorferneuerung und –entwicklung einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen oder zu Kooperation und Umnutzung und deren Förderung finden Sie in den

Materialien zur Dorferneuerung

Download-Icon Hinweise für Gemeinden zur Antragstellung für die Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm
Größe: 208165 Bytes

Download-Icon Antragsformular
Größe: 387822 Bytes

Download-Icon Vitalitätsprüfung Teil 1 - Bestandserhebung
Größe: 352016 Bytes

Download-Icon Vitalitätsprüfung Teil 2 - Innenentwicklungskonzept
Größe: 287238 Bytes

Download-Icon Hinweise zum Ausfüllen der Vitalitätsprüfung
Größe: 130943 Bytes

Download-Icon Honorarregelung Dorfentwicklungsplanung im Freistaat Thüringen
Größe: 346906 Bytes

Download-Icon Orientierungshilfe für einen Beratungsvertrag zur Dorferneuerung
Größe: 39089 Bytes

Download-Icon Leitfaden zum Einsatz von Rechtsinstrumenten beim Umgang mit verwahrlosten Immobilien ("Schrottimmobilien")
herausgegeben vom BMVBS/BBSR, Bonn 2009

Größe: 11927137 Bytes

Ihre Ansprechpartner sind

… das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN)
Abteilung 2 – Ländlicher Raum, Forsten, Referat 24 – Flurneuordnung, Dorfentwicklung, Ländliche Infrastruktur und

… das jeweils zuständige Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung (ALF) in Gotha, Gera oder Meiningen

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