
Grundlage ist der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe (GA) „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“; dort der Grundsatz „Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung – Teil B: Breitbandversorgung ländlicher Räume“.
Bei leitungsgebundener Infrastruktur ist die Verlegung oder Verbesserung der erforderlichen Einrichtungen bis einschließlich der Verteilereinrichtungen förderfähig; bei funkbasierten Lösungen ist die Errichtung der technischen Netzinfrastrukturelemente bis einschließlich des Sendemastes förderfähig.
Die Förderung erfolgt über das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz und ist befristet auf die Jahre 2008 – 2013.
Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern können Anträge bei den Ämtern für Landentwicklung und Flurneuordnung stellen. Zuwendungen unter 10.000 EUR und über 75.000 EUR werden nicht gewährt. Beratung wird nicht gefördert.
Die Zuwendungsempfänger müssen mindestens 10 % der förderfähigen Kosten tragen.
Zur Antragsvorbereitung stehen den Gemeinden nachfolgende Formulare und Informationen zur Verfügung.
Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume
gültig ab 01.01.2011
Veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 10/2011 vom 07.03.2011
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Antragsfomular Investitionen in Breitbandinfrastruktur
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Hinweise zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume in Thüringen
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Musterformular für die Umfrage zur Erfassung der Internetversorgung vor Ort
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Grundsätze für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung - Breitbandversorgung ländlicher Räume
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Wettbewerbsrechtliche Genehmigung der EU-KOM 115/2008
Größe: 224208 Bytes
Änderung Wettbewerbsrechtliche Genehmigung der EU-KOM 368/2009
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